47 · 40 Patronen im Kaliber 5,56 mm x 45 Leuchtspur-Geschoss für vollautomatische Gewehre des Herstellers Heckler & Koch, Modell G36 oder Modell HK 416. 48 923 der insgesamt 1.090 Schuss Munition waren Patronen-, Kartuschen- und pyrotechnische Munition: 49 31 Patronen im Kaliber 4,6 mm x 30 mit Vollmantel-Weichkern-Geschoss 50 · 91 Patronen im Kaliber 9 mm Luger (9 mm x1 9) mit Vollmantel-Weichkern-Geschoss 51 · 3 Patronen im Kaliber 7,62 mm x 51 Vollmantel-Weichkern-Geschoss: 52 · 177 Knallkartuschen (Manöverpatronen) mit Kaliber 5,56 mm x 45 ohne Geschoss 53 · 12 Patronen im Kaliber 5,56 mm x 45 mit Vollmantel-Weichkern-Geschoss 54 · 602 Knallkartuschen (Manöverpatronen) im Kaliber 7,62 mm x 51 ohne Geschoss 55 · 1 Signalpatrone 56 · 1 Schallmesspatrone 57 · 2 Signalpatronen 58 · 3 Signalpatronen. 59 Bei den drei Patronen Kaliber 7,62 mm x 51 sowie den 602 Knallkartuschen mit diesem Kaliber handelte es sich um geeignete Munition für das Gewehr G3. 60 Daneben verwahrte der Angeklagte 51 Sprengkörper, eine Anzündschnur und ein Oberteil einer Übungshandgranate, die pyrotechnische Gegenstände waren, das heißt Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten, mit denen auf Grund selbsterhaltender, exotherm ablaufender chemischer Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch oder eine Kombination dieser Wirkungen erzeugt werden sollen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gegenstände: 61 · 1 Zündmittel "Anzündschnur", wie sie üblicherweise bei der Bundeswehr zur Verzögerung und Auslösung von Sprengmitteln oder anderen Wirkmitteln verwendet wird 62 · 1 Zündmittel "Oberteil einer Übungshandgranate", Modell DM 58 oder DM 58 A 1 mit eingeschraubtem Knallsatz 63 · 5 Sprengkörper "Nebelhandgranate", Modell DM 25 64 · 20 Sprengkörper, die bei Ausbildungen, Übungen und Manövern mittels lauten Knalls bei der Übungstruppe entsprechende Maßnahmen auslösen können; sogenannte "Schiedsrichterwurfkörper" 65 · 4 Sprengkörper "Nebelhandgranaten", Modell DM 25 66 · 1 Sprengkörper "Rauchgranate", Modell DM 32 A2B1 67 · 20 Knallsätze für Sprengkörper "Übungshandgranate", Modell DM 58 68 · 1 Sprengkörper französische Übungshandgranate mit auswechselbarem Knallsatz. 69 Davon stammen 137 Patronen Kaliber 5,56 mm x 45 mm, 121 sonstige Patronen, 656 Knallkartuschen, 2 Signal- und Schallmesspatronen sowie 46 Sprengkörper und das Oberteil einer Übungshandgranate mit eingebautem Knallsatz aus Beständen der Bundeswehr in Hammelburg oder Illkirch-Graffenstaden, die der Angeklagte zu Übungszwecken erhalten hatte und sodann zur Verwendung für eigene Zwecke behielt. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Gegenstände: 70 · 127 Patronen Kaliber 5,56 mm x 45 Doppelkerngeschoss 71 · 10 Patronen Kaliber 5,56 mm x 45 Leuchtspurgeschoss 72 · 30 Patronen Kaliber 4,6 mm x 30 Vollmantelweichkerngeschoss 73 · 91 Patronen Kaliber 9 mm Luger (9mm x 19) 74 · 176 Knallkartuschen Kaliber 5,56 mm x 45 ohne Geschoss 75 · 480 Knallkartuschen Kaliber 7,62 mm x 51 ohne Geschoss 76 · 1 Signalpatrone "Meldung" LM 21 Kaliber 26,5 mm 77 · 1 Signalpatrone "Schallmess" LR 55 Kaliber 26,5 mm 78 · 1 Sprengkörper "Rauchgranate" 79 · 5 pyrotechnische Sprengkörper "Nebelhandgranaten" 80 · 20 Sprengkörper Knallsätze für Übungshandgranaten · 20 Sprengkörper

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