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Der Angeklagte ist Berufssoldat bei der Bundeswehr im Rang eines Oberleutnants. Er hat eine seit Jahren verfestigte
völkisch-nationalistische, rassistische und demokratiefeindliche Gesinnung. Besondere Abneigung hat er gegenüber
Menschen jüdischen Glaubens, denen er - verbunden mit verschwörungstheoretischen Gedanken - den Wunsch nach
einer "Weltherrschaft des Zionismus" unterstellt. Er meint, zur Erreichung dieses Ziels wirkten Medien und staatliche
Institutionen zusammen. Dabei ist er der Überzeugung, der "Zionismus" führe einen systematischen Rassenkrieg, in
welchem Millionen von Migranten nach Deutschland verbracht würden, wodurch es zu einer "Vermischung der Rassen"
und letztlich zu einer "Auslöschung der deutschen Rasse" käme. Verantwortlich für diese von ihm wahrgenommene
vermeintliche "Zersetzung der deutschen Nation" seien insbesondere hochrangige Politiker, Politikerinnen und Personen
des öffentlichen Lebens, die zu flüchtlingsfreundlich eingestellt seien. Der Angeklagte fasste im Laufe des Jahres 2016
den festen Entschluss, einen Angriff auf das Leben einer dieser Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens zu
verüben, um einen politischen oder gesellschaftlichen Richtungswechsel in seinem Sinne herbeizuführen und so nach
seiner Vorstellung zum "Erhalt der deutschen Nation" beizutragen. Als mögliche Anschlagsopfer zog er die damalige
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth, den damaligen Bundesminister der Justiz und für
Verbraucherschutz Heiko Maas sowie die Journalistin und Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung Anetta Kahane in
Betracht. Auf solche potentiellen Anschlagsopfer fokussierte sich der Angeklagte nur, weil sie das politische System der
Bundesrepublik Deutschland als Amtsträger bzw. als Person des öffentlichen Lebens repräsentierten und für die von
ihm verhasste Flüchtlingspolitik und die von ihm befürchtete "Umvolkung" stehen. Eine persönliche Beziehung zu ihnen
hatte er nicht.
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Unterdessen verfügte der Angeklagte unerlaubt über vier Schusswaffen. Er war fest entschlossen, eine der vier
Schusswaffen für den von ihm geplanten Anschlag zu verwenden. Daneben zog er in Erwägung im Rahmen der
Durchführung des Anschlags auch einen oder mehrere der folgenden Gegenstände zu nutzen: So bewahrte er ab
Januar 2015 bis zum 26. April 2017- zeitweise in seinem Keller in Stadt1 und zeitweise an anderen Orten - 1.090
Schuss Munition, 51 Sprengkörper, eine Anzündschnur und ein Oberteil einer Übungshandgranate unerlaubt auf. Teile
dieser Munition und Sprengkörper, die der Angeklagte zur eigenen Verwendung besaß, stammen aus Beständen der
Bundeswehr.
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Um zu belegen, wie leicht sich "der Staat" täuschen lasse und es ermögliche, unter einer falschen Identität als
vermeintlicher Flüchtling zu leben und staatliche Transferleistungen zu beziehen, ließ sich der Angeklagte am 30.
Dezember 2015 als Asylbewerber registrieren, wobei er angab, aus Syrien zu stammen und von dort geflohen zu sein.
Aufgrund dieser Registrierung erhielt der Angeklagte, wie von ihm intendiert, Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz im Wert von insgesamt 6.920,49 €. Die falsche Identität als syrischer Asylbewerber hielt
der Angeklagte bis zu seiner Festnahme am 26. April 2017 aufrecht, wobei er am 14. Februar 2017 als angeblicher
syrischer Asylbewerber Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beantragte, woraufhin er
soziale Transferleistungen in Höhe von insgesamt 3.025,- € erhielt.
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Der Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen. Er hat bestritten, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat
vorbereitet zu haben.
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Eine Verständigung im Sinne des § 257c StPO hat nicht stattgefunden.
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A. Feststellungen
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I. Die Person des Angeklagten
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Der Angeklagte wurde am XX.XX.1989 als (...) in Stadt1 geboren und ist deutscher Staatsangehöriger. Sein Vater hat
die italienische, die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Eltern trennten sich, als der Angeklagte zwei Jahre alt
war. Er und sein Bruder wurden nach der Trennung von ihrer Mutter großgezogen und hatten seitdem keinen Kontakt zu
ihrem Vater. Zu seinem Bruder, der derzeit in Land1 lebt, hat der Angeklagte ein enges Verhältnis.
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Der Angeklagte wurde im August 1995 eingeschult und besuchte zunächst die Schule1 in Stadt1, von Juli 1999 bis Juni
2005 die dortige Schule2 und von Juli 2005 bis Mai 2008 das Oberstufengymnasium Schule3 in Stadt2. Dieses
Gymnasium schloss er am XX.XX.2008 mit dem Abitur ab, wobei er eine Endnote von ... erreichte. Neben der Schule
war er als Leistungssportler in einem Ruderverein aktiv.
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Bereits im Jahr 2007 beschäftigte sich der Angeklagte mit Gedanken, wie er die gesellschaftlichen und politischen
Verhältnisse in Deutschland radikal ändern könne. Dabei erwog er, Soldat zu werden, bei der Bundeswehr eine
einflussreiche Position zu erlangen und dann einen Militärputsch zu organisieren.
Der Angeklagte wurde zunächst am 1. August 2008 als Wehrpflichtiger zur Bundeswehr eingezogen. Er entschied sich