Bei aller Vielgestal gkeit ihrer Ö entlichkeitsarbeit kehre in Programmen, Thesen, Tagungsthemen,
Aufrufen, Aufsätzen, Vorträgen und Lesungen immer wieder die zus mmende Zi erung der
"Kampfziele" L. und seiner Forderung der "V." wieder. Als "Kampfziele" habe Erich L. folgendes
proklamiert:
"Ich erstrebe ein wahrha es und freies Großdeutschland unter starker si licher Staatsgewalt, das
das Deutsche Volk eng mit der Heimaterde verbindet und ihm in deutscher Weltanschauung die
geschlossene Einheit von Blut (Rasseerbgut), Glauben, Kultur und Wirtscha wiedergibt.
...
Es gilt der Kampf dem Judentum, das durch Freimaurerei und Marxismus mit dessen Spielarten
durch Weltkapital und Knechtung, Verseuchung und Sugges vbehandlung der Menschen die
Weltherrscha über kollek vierte Völker erstrebt und auch das deutsche Volk in autonomen
Wirtscha sprovinzen eines Pan-Europa für sich arbeiten lassen und es durch List und Gewalt
mi els des christlichen Glaubens vor Jahweh zwingen und in völlig fremder Weltanschauung
entwurzeln will.
...
Die Staatsgewalt sei stark und si lich, ihre einzige Richtschnur das Wohl des gesamten Volkes; ob
es monarchisch oder republikanisch ist, ist heute von untergeordneter Bedeutung: wich g allein,
daß ein freier deutscher Mann, nur sich und dem Volk verantwortlich, die Zügel der Regierung
führt. .... Der Führer des Reiches verfügt über das Heer und die Verwaltung, die staatlichen
Beamten sind nur ihm verantwortlich ... Die Verwaltung der Stämme wird in Erweiterung
Steinscher Gedanken von der Gemeinde nach den gleichen Grundsätzen zu einer freien
Selbstverwaltung ausgestaltet. Damit verschwinden die undeutschen Zeitkrankheiten von
Parlamentarismus und Bürokra smus, jener unverantwortlichen Machtmi el und
Versorgungsanstalten der überstaatlichen Mächte und ihrer Hörigen. ... Juden und andere
Fremdrassige können nicht deutsche Staatsbürger sein, noch irgendein Amt bekleiden oder ein
Aufsichtsrecht über Deutsche ausüben. ..."
Immer wieder tauchten auch in den Presseorganen und sons gen Verö entlichungen der Kläger
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die "Führungskrä e" und "Mitarbeiter" der beiden Kläger auf, wie A., P., R., von B., N., P., K., S. und