277 Eine "lustige Kritik an den Nazis oder auch an Adolf Hitler" sieht die Disziplinarkammer nicht im Ansatz. 278 Der menschenverachtende Inhalt wird vielmehr deutlich etwa in "Treblinka Tubbies", indem der Massenmord an bis zu einer Million Menschen im Vernichtungslager Treblinka mit der harmlosen Kindersendung "Teletubbies" verknüpft wird. Gleiches gilt für die Abwandlung des Titels der TV-Unterhaltungssendung "Verstehen Sie Spaß?" in "Verstehen Sie Gas?". 279 Einen verfassungsfeindlichen Inhalt haben die Posts zu C.I.1.3 lfd. Nr. 66 und 67, in denen ausdrücklich zum gewaltsamen Umsturz und zur Tötung der Mitglieder der Regierung aufgerufen wird. 280 1.4 Audio- und Videodateien, die ausschließlich außerhalb der Chatgruppe "XXXX" durch den Beklagten versandt wurden 281 Gesondert zu benennen sind eine Audiodatei sowie einige Videos, die nur im Rahmen einiger Einzelchats versandt wurden, deren Inhalte ebenfalls als ausländerfeindlich, rassistisch, menschenverachtend, rechtsextrem und den Nationalsozialismus verherrlichend bzw. verharmlosend zu bewerten sind (vgl. auch Anlage 5 zur Disziplinarklageschrift). Die vom Beklagten versandten Videos, wie sie unter Punkt C.I.1.4 lfd. Nr. 2 und 3 aufgeführt sind, stellen die Person Adolf Hitlers in besonderer Weise heraus, was eine Verharmlosung seiner Person und des Nationalsozialismus darstellt. 282 1.5 Vom Beklagten als Textnachricht versandter "Kettenbrief" 283 Schließlich erhielt der Beklagte am 22. Oktober 2018 um 18:30 Uhr eine als "Kettenbrief" bezeichnete Textnachricht mit volksverhetzendem, rassistischem und den Nationalsozialismus verherrlichendem Inhalt und leitete diese, die auch eine Aufforderung zur Weiterleitung enthält, am selben Tag um 18:36 Uhr an fünf Kontakte weiter (vgl. Anlage 6 zur Disziplinarklageschrift). 284 Der Inhalt der Nachricht, die mit insgesamt 64 Hakenkreuzsymbolen und einem aus Schriftzeichen gebildeten Konterfrei Adolf Hitlers versehen war, lautete: 285 "Sieg Heil 286 Du wurdest GEHITLERT. 287 HITLERE andere Leute um auch ein Führer zu werden. (...) 288 Hitlere mindestens 5_ weitere Personen oder es wird in 88 Tagen um 12.00 Nachts ein geldgieriger Jude dein gesamtes Geld klauen und dich vergewaltigen." 289 Im zweiten Teil der Nachricht ist nach der Überschrift "Lauf Ali lauf" das Bild eines Panzers sowie der durch Schriftzeichen angedeutete Abschuss von Munition dargestellt. 290 Weiterhin heißt es: 291 "Deutschen Kameraden schenkt man einen Panzer! Schicke auch du deinen Kameraden einen Panzer. Dies ist eine Ketten SMS. Für jede Person die diese Nachricht weitersendet wird ein Einwanderer zurück in sein Heimatland geschickt. Schicke diese Nachricht an alle die du kennst und trage zur Operation sauberes Deutschland bei." 292 Das Amtsgericht L hat dies strafrechtlich als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung gewürdigt (Strafbefehl vom 10. Oktober 2022 - 000 Cs 000/00 -). Es hat ausgeführt, die Nachricht rufe zum Hass gegen Personen jüdischen Glaubens auf, indem sie das Bild des geldgierigen Juden zeichnete, der zudem Gewaltdelikte begehe. Zuwanderern aus dem orientalischen Kulturkreis werde das Recht abgesprochen, als gleichwertige Individuen in der deutschen Gesellschaft zu leben. Die Nachricht sei angesichts der Billigung von Waffengewalt zwecks Vertreibung von Zuwanderern und der unmissverständlichen Bezugnahme auf den Nationalsozialismus geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören und das Sicherheitsgefühl von Juden und Zuwanderern aus dem orientalischen Kulturkreis zu beeinträchtigen. 293 II) Der Beklagte nahm sowohl in den Zweierchats als auch in der Chatgruppe die versendeten Beiträge wahr. Auch postete der Beklagte sämtliche Nachrichten bewusst und willentlich. Dies ergibt sich etwa aus der Mahnung des JHW E in der Chatgruppe "XXXXX" am 11. Oktober 2019 mit folgendem Inhalt: "Kurze Bitte an euch ... rassistische und nationalsozialistische Videos und oder Fotos bitte hier nicht hochladen. Aus gegebenen Anlass möchte ich euch und auch mich selber nochmal daran erinnern das aktuell Abmahnungen, disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Kündigungen bei Behörden, Städtische Einrichtungen etc. pp. durchgesetzt werden ... was den Rest angeht immer her damit..." Soweit der Beklagte und JHW E sich wegen besonders abscheulicher Beiträge gegenseitig ermahnt haben sollen und

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