- 19 -
beeinträchtigende,
und
in
der
vom
Bei
diesen
gericht
ohne
die
die
erfordert
(vgl.
685
ZR
in
einer
übrigen
die
und
daß
= IM BGB
lag
im
Grund
Gestaltung.
$ 823
Widerruf
verweigert,
man
Gestaltung
Dezember
Nr.
Soweit
in Geld
1964
25 =
der
NJW
Senat
1965,
einen
Widerruf
verneint
in
besonderen
der
so
einem
Ausgleich
(Ah)
durch
hatte
seine
sowie
-— keine
vom 8.
wesentlichen
Entweder
sind
Beeinträchtigung
einen
- "Exklusiv-Interview").
Ausgleich
- so
Berufungs-
- berücksichtigt
hinaus
BGH Urteil
das
Weise
Umstände
hinreichenden
ten
Art
worden,
darüber
201/63
der
konnte
-,
vorliegt,
- VI
Gegebenheiten
verstehen
Zusätze
Fassung.
zu
ausgeglichen
zusätzlich
begehrten
annehmen
jedenfalls
Maße
Kläger
herabsetzende
Rechtsirrtum
Ausführungen
sei
insbesondere
einer
Verletzer
daß
dieser
den
erst
hat,
begehrsehr
spät auf Grund gerichtlicher Entscheidung zustande
kommen konnte (vgl. BGH Urteil vom 29. Oktober 1968
- VI
war
Weise
ZR
zu
180/66
anderweitigem
der
Gründen
nicht
12. Mtober
"Mörder
Widerruf
1969,
147
Ausgleich
zu B II
wegen
Persönlichkeitsverletzung
periodische
geeignet
(Verletzung
Publikation,
vgl.
BGH
2)
oder
nicht
uns")
oder
zugänglich
die
Art
und
oder
aus
anderen
durch nicht
Urteil
vom
BGH Urteil
1965 - VI ZR 204/63 = IM GG Art.
16 - "Gretna
Green").
5 Nr.
Beeinträchtigung
(vgl.
er
der
1965 - VI ZR 95/64 - IM GG Art.
unter
26. Januar
Nr.
= GRUR
war
vom
5
20 einem