- 19 - beeinträchtigende, und in der vom Bei diesen gericht ohne die die erfordert (vgl. 685 ZR in einer übrigen die und daß = IM BGB lag im Grund Gestaltung. $ 823 Widerruf verweigert, man Gestaltung Dezember Nr. Soweit in Geld 1964 25 = der NJW Senat 1965, einen Widerruf verneint in besonderen der so einem Ausgleich (Ah) durch hatte seine sowie -— keine vom 8. wesentlichen Entweder sind Beeinträchtigung einen - "Exklusiv-Interview"). Ausgleich - so Berufungs- - berücksichtigt hinaus BGH Urteil das Weise Umstände hinreichenden ten Art worden, darüber 201/63 der konnte -, vorliegt, - VI Gegebenheiten verstehen Zusätze Fassung. zu ausgeglichen zusätzlich begehrten annehmen jedenfalls Maße Kläger herabsetzende Rechtsirrtum Ausführungen sei insbesondere einer Verletzer daß dieser den erst hat, begehrsehr spät auf Grund gerichtlicher Entscheidung zustande kommen konnte (vgl. BGH Urteil vom 29. Oktober 1968 - VI war Weise ZR zu 180/66 anderweitigem der Gründen nicht 12. Mtober "Mörder Widerruf 1969, 147 Ausgleich zu B II wegen Persönlichkeitsverletzung periodische geeignet (Verletzung Publikation, vgl. BGH 2) oder nicht uns") oder zugänglich die Art und oder aus anderen durch nicht Urteil vom BGH Urteil 1965 - VI ZR 204/63 = IM GG Art. 16 - "Gretna Green"). 5 Nr. Beeinträchtigung (vgl. er der 1965 - VI ZR 95/64 - IM GG Art. unter 26. Januar Nr. = GRUR war vom 5 20 einem

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