richtete er bei der Frankfurter Bank ein Sicherheitsdepot ein, über das nur mit Zus_mmung
des Finanzamtes Miesbach verfügt werden konnte. Ausweislich einer DepotÜbersicht zum
Stande von Ende Februar 1941 befanden sich in diesem Depot IG-Farben-Ak_en in Höhe von
nom. 986.300,- RM. Mit Erlass vom 22. Januar 1942 bes_mmte der Reichsminister
des Inneren, dass D. als Jude anzusehen ist. Die Judenvermögensabgabe wurde daraugin
auf 1.994.750,- RM festgesetzt. Die Begleichung der Judenvermögensabgabe erfolgte jedoch
nicht dergestalt, dass das bisherige Sicherheitsdepot dafür eingesetzt wurde, sondern D.
zahlte hierfür einen Betrag in Höhe von 66.037,88 RM in bar und verkauTe Wertpapiere in
Höhe von 1.919.712,60 RM. Darunter befanden sich auch IG-Farben-Ak_en in Höhe von
nom. 880.000,- RM. Der Restbetrag in Höhe von 9.000,- RM wurde durch ein Barguthaben
beim Bankhaus M. beglichen. Nachdem der Gesamtbetrag am 14. Mai 1942 an das
Finanzamt Miesbach überwiesen wurde, erteilte dieses mit Schreiben vom 19. Mai 1942
gegenüber der Frankfurter Bank die Zus_mmung zur Auflösung des dort eingerichteten
Sicherheitsdepots und stellte „die hinterlegten Papiere zur Verfügung des
Abgabepflich_gen“. Vom 12. Mai bis 12. Juni 1942 wurde D. auf Veranlassung der Gauleitung
im sog. „Judenlager“ inhaTiert. Anschließend kehrte er nach W. zurück, wo er am 5.
Dezember 1943 verstarb. Mit notariellem Kaufvertrag vom 7. April 1943 verkauTe D. seinen
gesamten, ihm gehörenden Besitz in Miesbach, einschließlich von Schloss und Gut W.mit
Ausnahme der Einrichtung des Schlossen und der Jagdhü@e) an das Land Bayern zu einem
Kaufpreis von 880.000 RM, nachdem er zunächst den gesamten Besitz zu einem Kaufpreis
von 1.200.000,- RM angeboten ha@e. Mit Verfügung vom 20. Januar 1944 stellte die Gestapo
den gesamten in Deutschland befindlichen Nachlass des D. mit sofor_ger Wirkung sicher. Mit
Verfügung vom 4. Juli 1944 stellte der Oberfinanzpräsident München fest, dass das
Vermögen des D. gem. § 2 der 13. Verordnung zum Reichsbürgergesetz dem Großdeutschen
Reich verfallen sei. Ausweislich eines Schreibens des Rechtsanwalts D. vom 17. Juni 1952
ha@e D. das „begreifliche Bestreben, möglichst große Teile seines Vermögens als seiner Frau
gehörig darzustellen und dadurch gegen den Zugriff der Na_onalsozialisten zu sichern“. So
habe er Ende November /Anfang Dezember 1938 Teile seines Vermögens seinen Töchtern
„schenkungshalber unter Anrechnung auf die Erbteile“ zugewendet. Hierzu habe er aus
seinem Wertpapier-Depot Ak_en auf die Depots seiner Töchter überführen lassen. Ferner
habe er im Mai 1942 auf Anraten von D. eine notarielle Erklärung abgegeben, dass er seine
Mobilien und Wertpapiere - mit Ausnahme seines Depots bei der Länderbank - schon 1938