- Quelle: beck-online DIE DATENBANK Gesetzesbestimmung anspruchsberechtigten Personen gehört. Die für die Abgrenzung dieses Personenkreises ins Gewicht fallenden rechtlichen Gesichtspunkte hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67 - dargelegt. Wegen dieser rechtlichen Bedenken muß das angefochtene Urteil aufgehoben werden, ohne daß es geboten wäre, die von der Revision gerügten Verfahrensverstöße zu erörtern. Zitiervorschlag: BGH Urt. v. 25.3.1970 – IX ZR 50/67, BeckRS 1970, 31385569 http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31385569 5 von 5 4/22/2022

Select target paragraph3