VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 22.10.2018 - 3 K 751/18.NW Fundstelle openJur 2020, 24169 Rkr:  AmtlSlg:  Tenor 1 Die Klage wird abgewiesen. 2 Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3 Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 4 Der Kläger, deutscher Staatsangehöriger jüdischen Glaubens, wendet sich gegen den Gemeinderatsbeschluss des Beklagten vom 12. März 2018. 5 Im Kirchturm der Protestantischen Kirche in Herxheim am Berg hängt seit dem Jahr 1934 eine mit einem Hakenkreuz versehene und der Aufschrift "Alles fuer`s Vaterland - Adolf Hitler" versehene Glocke. Laut einer Presseerklärung des Presbyteriums der Protestantischen Kirchengemeinde Herxheim am Berg im September 2017 hat das Pfarramt im Jahr 2011 aus Anlass "60 Jahre Kirchenglocken" auf die Existenz der Glocke von 1934 in einer Presseinformation an die regionale Tageszeitung mit dem Hinweis auf die besondere Kreuzform: "Hakenkreuz" aufmerksam gemacht. Im Jahr 2017 machte die ehemalige Organistin die Öffentlichkeit auf diese Glocke aufmerksam. 6 Der Kirchturm, in dem die Glocke hängt, steht laut Evangelischer Kirche der Pfalz im Eigentum der protestantischen Kirchengemeinde Herxheim am Berg. Die Glocke ist Eigentum der politischen Gemeinde Herxheim am Berg. Das Presbyterium der Kirchengemeinde Herxheim am Berg hat am 7. Juni 2018 entschieden, die Glocke nicht mehr zu Gottesdiensten zu läuten. 7 In der Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2018 befasste sich der Gemeinderat Herxheim am Berg mit der Frage, was mit der Glocke geschehen solle. In Vorbereitung dieser Gemeinderatssitzung wurde eine Beschlussvorlage erstellt, die sich in drei Teile gliederte, und zwar "A. Vorwort", "B. Eckpunkte des Gutachtens", "C. Beschluss des Gemeinderates" und "D. Begründung und Beschlussfassung". Laut Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Herxheim am Berg am 26. Februar 2018 trugen der Bürgermeister den Teil A., Teil C. und Teil D. und der Erste Beigeordnete die Eckpunkte des denkmalschutzrechtlichen Gutachtens zur Glocke (Teil B.) der Beschlussvorlage vor. 8 In seiner Sitzung am 26. Februar 2018 fasste der Gemeinderat der Gemeinde Herxheim am Berg dann in geheimer Abstimmung gemäß der Beschlussvorlage folgenden Beschluss: 9 "Der Gemeinderat beschließt, die Polizeiglocke aus dem Jahr 1934 im Turm der Jakobskirche in Herxheim am Berg als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht weiterhin hängen zu lassen." 10 In der Beschlussvorlage hieß es weiter: 11 "- Die Gemeindevertreter beschließen, dass zeitnah an oder im unmittelbaren Umfeld der Kirche eine Mahntafel1 angebracht bzw. aufgestellt werden soll. Hierzu wird sich die Gemeinde zusammen mit der Kirchengemeinde hinsichtlich des Textes und der Gestaltung umfassend beraten lassen. 12 - Die Gemeinde wird jedes Jahr zu Veranstaltungen einladen, die sich mit der Zeit des Nationalsozialismus, sowie mit Themen von Gewalt und Unrecht in Geschichte und Gegenwart, in Form von Ausstellungen, Vorträgen oder Diskussionen, befassen. 13 - Der Gemeinderat unterstützt auch weiterhin die Aktivitäten des hiesigen Ortshistorikers, der bereits in vielfältiger öffentlicher Art und Weise auf diese Zeit in der Ortsgeschichte hingewiesen hat." 14 Wegen eines Formfehlers bezüglich der geheimen Abstimmung befasste sich der Gemeinderat erneut in der Gemeinderatssitzung am 12. März 2018 mit der Frage, was mit der Glocke geschehen solle, und beschloss nach dem Vortrag des Bürgermeisters und des Ersten Beigeordneten der Beschlussvorlage in geheimer Abstimmung erneut: 15 "Der Gemeinderat beschließt, die Polizeiglocke aus dem Jahr 1934 im Turm der Jakobskirche in Herxheim am Berg als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht weiterhin hängen zu lassen." Der Kläger hat am 2. Juni 2018 gegen den Gemeinderatsbeschluss Klage erhoben, mit der er die Feststellung der

Select target paragraph3