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Die beiden Angeklagten sind miteinander
befreundet und sind durch eine rechtsex
treme Gesinnung miteinander verbunden.
3.”
Am 12. November 2011, einem Mittwoch, bestellte
der Angeklagte CR
im Fleischmarkt
Aschara am Neumarkt in Gotha beim Zeugen BEER
einen kompletten Schweinekopf sowie 11 Blut. Der Zeuge PERER fragte den Angeklagten
Gi ob er auch zwei Hälften haben wollte, weil dies für die Anfertigung einer Sülze oder
Blutwurst einfacher wäre, da zwei
Hälften beim Kochen Schneller weich würden. Dabei erklärte der
Angeklagte Gi gegen-
über dem Zeugen BR
dass er den kompletten Schweinekopf deshalb benötige, weil er
bei einem Kumpel, der einen Hirschkopf aufgehängt hatte, diesen
gemeinsam dem Kumpel
herunternehmen und einen Schweinekopf aufhängen wollte. Der Zeuge
BER der in den
letzten 30 Jahren noch niemals einen kompletten Schweinekopf verkauft
hatte, meinte ge-
genüber dem Angeklagten GR,
das sei ein Problem. Bei einer Schlachtung eines Schwei-
nes im Schlachthof wird das Schwein in der Mitte zersägt, was bedeutet,
dass der Kopf auch
in der Mitte zerteilt wird. Der Zeuge BEE
rief daher extra beim Schlachthof in Mühlhau-
sen an und bekam die Zusage, dass ihm ein ganzer Schweinekopf geliefert
wird. Um dies
möglich zu machen, muss die Schlachtung unterbrochen und der Kopf extra
abgetrennt wer-
den.
Ebenfalls am 12. November 2008 bestellte bei der Zeugin WEBER im REWE-Markt
in der
Robert-Schumann-Straße in Erfurt der Angeklagte FÜ
einen ganzen Schweinekopf
für Freitag, den 14. November 2008. Der Angeklagte erklärte gegenüber der Zeugin
ve
er benötige den ganzen Kopf für eine Gulaschkanone. Die Zeugin hatte in
ihrer 22-jährigen
Tätigkeit als Fleischereifachverkäuferin noch nie einen ganzen Schweinekopf
verkauft. Normalerweise verkauft ihre Fleischerei auch nur halbe Köpfe. Die Zeugin war der
Auffassung,
dass ein ganzer Kopf nicht in einen Topf passe und schrieb auf die Bestellung,
dass der Kopf
zersägt werden solle.
Der Schlachthof Mühlhausen lieferte dem Fleischmarkt Aschara den kompletten
Schweine-
kopf und das bestelite Blut. Das gelieferte Blut wird bereits gerührt angeliefert und muss vor
der Verwendung
vom Käufer nicht mehr gerührt werden,
um ein Gerinnen zu vermeiden.
Das zu behandelnde Blut kann später nicht mehr gerinnen, sondern wird nur schlecht.
Dabei
wird es fester und fängt an zu riechen. Mit der Lieferung erhielt der Zeuge Beinicke einen
Lieferschein, der einen Blutfleck aufwies.
groß.
Der gelieferte Schweinekopf war ungewöhnlich