242 2A Die beiden Angeklagten sind miteinander befreundet und sind durch eine rechtsex treme Gesinnung miteinander verbunden. 3.” Am 12. November 2011, einem Mittwoch, bestellte der Angeklagte CR im Fleischmarkt Aschara am Neumarkt in Gotha beim Zeugen BEER einen kompletten Schweinekopf sowie 11 Blut. Der Zeuge PERER fragte den Angeklagten Gi ob er auch zwei Hälften haben wollte, weil dies für die Anfertigung einer Sülze oder Blutwurst einfacher wäre, da zwei Hälften beim Kochen Schneller weich würden. Dabei erklärte der Angeklagte Gi gegen- über dem Zeugen BR dass er den kompletten Schweinekopf deshalb benötige, weil er bei einem Kumpel, der einen Hirschkopf aufgehängt hatte, diesen gemeinsam dem Kumpel herunternehmen und einen Schweinekopf aufhängen wollte. Der Zeuge BER der in den letzten 30 Jahren noch niemals einen kompletten Schweinekopf verkauft hatte, meinte ge- genüber dem Angeklagten GR, das sei ein Problem. Bei einer Schlachtung eines Schwei- nes im Schlachthof wird das Schwein in der Mitte zersägt, was bedeutet, dass der Kopf auch in der Mitte zerteilt wird. Der Zeuge BEE rief daher extra beim Schlachthof in Mühlhau- sen an und bekam die Zusage, dass ihm ein ganzer Schweinekopf geliefert wird. Um dies möglich zu machen, muss die Schlachtung unterbrochen und der Kopf extra abgetrennt wer- den. Ebenfalls am 12. November 2008 bestellte bei der Zeugin WEBER im REWE-Markt in der Robert-Schumann-Straße in Erfurt der Angeklagte FÜ einen ganzen Schweinekopf für Freitag, den 14. November 2008. Der Angeklagte erklärte gegenüber der Zeugin ve er benötige den ganzen Kopf für eine Gulaschkanone. Die Zeugin hatte in ihrer 22-jährigen Tätigkeit als Fleischereifachverkäuferin noch nie einen ganzen Schweinekopf verkauft. Normalerweise verkauft ihre Fleischerei auch nur halbe Köpfe. Die Zeugin war der Auffassung, dass ein ganzer Kopf nicht in einen Topf passe und schrieb auf die Bestellung, dass der Kopf zersägt werden solle. Der Schlachthof Mühlhausen lieferte dem Fleischmarkt Aschara den kompletten Schweine- kopf und das bestelite Blut. Das gelieferte Blut wird bereits gerührt angeliefert und muss vor der Verwendung vom Käufer nicht mehr gerührt werden, um ein Gerinnen zu vermeiden. Das zu behandelnde Blut kann später nicht mehr gerinnen, sondern wird nur schlecht. Dabei wird es fester und fängt an zu riechen. Mit der Lieferung erhielt der Zeuge Beinicke einen Lieferschein, der einen Blutfleck aufwies. groß. Der gelieferte Schweinekopf war ungewöhnlich

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