waren sehr schlecht und da wir keine Habseligkeiten haJen, um sie zu tauschen, beJelten wir am Anfang. Aber es konnte nicht lange dauern und meine MuJer bat beim Judenrat Arbeit und erfuellte verschiedene landwirtschaTliche Arbeiten, ich half ihr. Dafuer erhielten wir MiJagessen täglich und zusaetzliche LebensmiJel woechentlich. Und spaeter, als ich schon im Kinderheim war, haJen wir auch gearbeitet und es waren auch landwirtschaTliche Arbeiten, weil es in so kleinem Dorf keine anderen Arbeiten gab. In den Angaben fuer Claims Conference habe ich nur erzaehlt, dass wir hungerten und beJelten und ich hielt es nicht fuer wichSg ueber meine freiwillige Arbeit zu erzaehlen.“ 13 Den Antrag der Klägerin auf Gewährung von Altersrente lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 5. August 2011 ab: Eine Rente aus BeschäTigungszeiten in einem GheJo in T nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus BeschäTigungen in einem GheJo (ZRBG) sei nicht möglich, weil die Beitragszeiten nicht glaubhaT gemacht worden seien. Die Angaben der Klägerin enthielten Widersprüche gegenüber den Angaben im Entschädigungsverfahren. Es liege zudem keine eigenständige, von der Arbeit der Familienangehörigen abgrenzbare und eigens entlohnte TäSgkeit vor, die Klägerin habe vielmehr ihrer MuJer bei der Arbeit geholfen. Den Widerspruch der Klägerin wies die Beklagte mit ähnlicher Begründung durch Widerspruchsbescheid vom 11. Juni 2012 zurück. 14 Mit ihrer zum Sozialgericht erhobenen Klage hat die Klägerin ihr Ziel weiter verfolgt, eine Rente wegen Alters unter BerücksichSgung der Beitragszeiten aus den GheJos L und M zu erhalten. 15 Hierzu hat sie im Verlaufe des ersSnstanzlichen Verfahrens drei eidesstaJliche Erklärungen zu den Gerichtsakten gereicht. 16 Ihre eidesstaJliche Erklärung vom 26. Dezember 2012 haJe folgenden Wortlaut: 17 „Waehrend des Krieges war ich in 2 GheJos: L und M. Es war sehr schweres Leben. Da wir keine Habseligkeiten haJen, mussten wir am Anfang unseres Aufenthaltes in L beJeln. Meine MuJer musste auch Zwangsarbeiten erfuellen und sie hat Gruben ausgehoben. Ich habe solche Arbeiten nicht erfuellt, ich war zu klein dafuer. Meine MuJer hat solche Arbeiten ein-, zweimal in der Woche gemacht. Aber, um etwas zu verdienen, mussten wir doch arbeiten. Mit Hilfe vom Judenrat hat meine MuJer landwirtschaTliche Arbeiten bekommen, bei diesen Arbeiten habe ich ihr geholfen. Dafuer erhielten wir MiJagessen und zusaetzliche LebensmiJel. 18 Und spaeter im GheJo M, als ich schon im Kinderheim war, habe ich auch landwirtschaTliche Arbeiten erfuellt, und in solch kleinem Dorf gab es keine andere Arbeit. 19 Frueher habe ich ueberhaupt ueber meine freiwillige Arbeit nicht erzaehlt, damals wollte ich nur zeigen, dass wir hungerten.“ 20

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