April 2016 unter Verwendung der E-Mail-Adresse „...@outlook.de“ angelegt worden sei. Die für den E-Mail-Anbieter Outlook verantwortliche Firma M. ... wiederum habe angegeben, dass für diese E-MailAdresse der Name der Angeklagten hinterlegt sei. 34 Dass die vier Posts gerade vom Account „@...“ abgesetzt wurden, schließt die Kammer aus den auf den Posts erkennbaren Daten, insbesondere dem dort vermerkten Pro lnamen, sowie den entsprechenden Angaben der Zeugen KHK ... und ..., die bei einer eigenen Recherche die Posts vom 19. Oktober 2023 wahrgenommen und gesichert haben. b) An sem sche und poli sche Haltung der Angeklagten 35 Die Kammer schließt sowohl auf Grund der Schulbildung der Angeklagten als auch auf Grund ihres durchaus eloquenten Au retens und der wohlbedachten Formulierungen bei ihren persönlichen Äußerungen in der Hauptverhandlung, dass es sich bei ihr um eine gebildete Frau handelt, die sich nicht leicht beein ussen lässt. 36 Letzteres folgert die Kammer auch aus den Bekundungen des Zeugen ..., des Lebensgefährten der Angeklagten, der ebenfalls angegeben hat, dass die Angeklagte eine selbstbewusste, selbstständig denkende und gebildete Frau sei. 37 Aus den verfahrensgegenständlichen Posts sowie weiteren auf ihrem I.-Account geposteten Nachrichten schließt die Kammer zudem auf ein Interesse der Angeklagten am Nahostkon ikt, wobei sie eine klar an -israelische Haltung einnimmt. Letzteres schließt die Kammer aus den insoweit eindeu gen Inhalten der verfahrensgegenständlichen Posts vom 8. August 2022 und 7. Oktober 2023 sowie ergänzend auch aus folgenden Umständen: 38 aa) Am 9. Oktober 2023 leitete die Angeklagte über ihren I.--Account ein von dem Nutzer „...“ geteiltes Foto des in den Farben der israelischen Flagge beleuchteten Ei elturms weiter. Unter dem Bild ist auf schwarzem Hintergrund in weißer Schri folgender Text zu lesen: „Muslime regen sich über dieses bild auf, aber machen wochende-trips dahin und kaufen deren (vor allem schönheits und p ege) Produkte, obwohl man ganz genau weiss, dass diese ver uchten hs schlecht über unseren Propheten redeten!!!! ABTURN [es folgen fünf sich übergebende Emojis] Meine hass skala für franklreich und israel dieselbe, und das wird niemals ändern, qualvoll muss jeder get werden der schlecht über unseren geliebten Propheten spricht !!!“ Die Angeklagte hat glaubha eingeräumt, diesen Post über ihren Account weitergeleitet zu haben. Auch wenn die Angeklagte den Inhalt nicht selbst verfasst hat, machte sie sich doch dessen Inhalt zu eigen. In dem Post wird eindeu g Hass gegenüber den Staat Israel (und dem sich mit Israel solidarisierenden Frankreich) bekundet. Auch wird in diesem Zusammenhang bei gleichzei ger Visualisierung der israelischen Flagge gefordert, dass Menschen, die schlecht über den Propheten sprechen, qualvoll getötet – eine andere Deutung lässt die Buchstabenfolge „get“ in diesem 1 Zusammenhang nicht zu – werden müssen. Dabei steht die Tötung dieser Menschen eindeu g im Zusammenhang mit der israelischen Flagge und dem zuvor geäußerten fl fl ti ft ti fi ff ti fl ti ti fl ft ft ti ti ti Hass gegenüber dem Staat Israel sowie gegenüber der durch den Staat Israel verkörperten jüdische

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