- Quelle: beck-online DIE DATENBANK von der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz verwendeten Kaufkraftrelation zugrunde gelegt ist, gegenüber den Benennungen des Statistischen Bundesamts keine entscheidende Bedeutung beigemessen werden, selbst wenn die größere Nähe der die Auskunft erteilenden Stelle zu den englischen Verhältnisses berücksichtigt wird, Die Kostenentscheidung beruht auf §209 Abs. 1, §225 Abs. 1 BEG, §97 Abs. 1 ZPO. Zitiervorschlag: BGH Urt. v. 11.11.1960 – IV ZR 130/60, BeckRS 1960, 31375881 http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1960-N-31375881 4 von 4 3/28/2022

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