- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
von der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz verwendeten Kaufkraftrelation zugrunde gelegt
ist, gegenüber den Benennungen des Statistischen Bundesamts keine entscheidende Bedeutung
beigemessen werden, selbst wenn die größere Nähe der die Auskunft erteilenden Stelle zu den
englischen Verhältnisses berücksichtigt wird, Die Kostenentscheidung beruht auf §209 Abs. 1, §225
Abs. 1 BEG, §97 Abs. 1 ZPO.
Zitiervorschlag:
BGH Urt. v. 11.11.1960 – IV ZR 130/60, BeckRS 1960, 31375881
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1960-N-31375881
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