- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 11.11.1960 – IV ZR 130/60LG Berlin; KG28.12.1959 BeckRS 1960, 31375881 BGH, Urteil vom 11.11.1960 – IV ZR 130/60LG Berlin; KG28.12.1959 Titel: BGH: Urteil vom 11.11.1960 - IV ZR 130/60 Normenketten: § 75 BEG § 92 BEG § 12 3. DV-BEG Amtlicher Leitsatz: In den Jahren 1945 bis 1952 lagen die von dem Statistischen Bundesamt festgestellten Kaufkraftmittelwerte der englischen im Verhältnis zur deutschen Währung so hoch über dem amtlichen Devisenkurs, daß die für das Entschädigungsrecht erforderliche Korrektur keinesfalls zu Werten führen kann, die 10 % unter dem amtlichen Devisenkurs liegen. Schlagworte: Verkündet am 11. November 1960 Hoffmeister, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 9. November 1960 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Ascher und der Bundesrichter Johannsen, Wüstenberg, Maaß und Dr. Loewenheim für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 28. Dezember 1959 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Rechtsmittels. Das Verfahren ist frei von gerichtlichen Gebühren und Auslagen. Von Rechts wegen Der am 3. Januar 1889 geborene Kläger ist Jude. Er war von Beruf Konfektionär, zuletzt bei der Firma L. in B., und hatte in den Jahren 1934 bis 1936 ein monatliches Einkommen von etwa 1.750 RM. Im Juni 1936 wanderte er wegen der gegen die Juden gerichteten Gewaltmaßnahmen nach Großbritannien aus. Dort war er später wieder in seinem Beruf tätig. Der Kläger verlangt Entschädigung wegen Schadens im beruflichen Fortkommen. Er hat die Rente gewählt. Die Entschädigungsbehörde hat ihm vom 1. Januar 1954 an eine monatliche Rente von 370,37 DM zuerkannt. Sie hat den Kläger in die vergleichbare Beamtengruppe des höheren Dienstes eingereiht und einen Entschädigungszeitraum vom 1. Juni 1936 bis zum 31. Dezember 1944 zugrunde gelegt. Der Kläger verlangt eine höhere Rente. Er hat vorgetragen, er habe auf Grund seiner Erwerbstätigkeit seit 1945 noch keine ausreichende Lebensgrundlage erlangt. http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1960-N-31375881 1 von 4 3/28/2022

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