4.
für
das
fortgesetzte
schuldigung
gegenüber
Polizeibeanten
5.
S
für
das
Unfugs
in
1
2
das
mit
Monat
bei
der
vorsätzlich
falschen
der
Zwangsräumung
An-
«
beteiligten
Gefängnis;
Vergehen
der
el
einer
Monate
Staatsverleumdung
fortgesetzten
Übertretung
in
des
groben
Gefängnis;
Vergehen
Tateinheit
einem
den
fortgesetzte
mateinheit
6.‘ für
Vergehen
des
mit
Vergehen
einem
der
beschlagnahme
Widerstandes
gegen
Vergehen
Beleidigung
gegenüber
der
die
Staatsgewalt
Körperverletzung
anlässlich
der
Polizeikommissär
und
Schriftsück-
EEE
Monat
Gefängnis;
für
die
3 ta-teinheitlich
öffentlichen
des
groben
nach
der
zusammentrefifenden
Beleidigung
Unfugs
in
Tateinheit
gegenüber
mit
WEEEEEE
Schrilitstückbeschlägnahme
1
Vergehen
einer
EEE
Monat
der
Übertretung
;
EEK
Gefängnis;
8,
für die 2 Vergehen der Schbeschädigung durch Einschlagen der
Fensterscheiben auf dem Polizeirevier je 1 Woche Gefängnis;
9.
für
Vergehen
vergehen
der
der
üblen
Beleidigung
den Eröffnunsspsschluss
Diese
Einzelstrafen
zurückzuführen.
erschien
dem
Gericht
Auf
Giese
$ 60 StGB.'
Soweit
der
Taten
die
Verurteilung
verletzten
zu
des
machen,
Soweit
der
waren
Eine
wurde
aus
Personen
165,
200
Angeklägte
auf
von
StGEB
8
Monaten
falscher
Befugnis
auf
gegen
|
eine
Gefänsnis
die
seine
ist,
von
ihm
Anschuldisung
musste
den
zugesprochen
Kosten
wurde,
[7
a
GE
oder
durch
werden,
öffentlich
StGB).
verurteitit
er-
angerechnet,
waren
ihn,
soweit er freigesprochen wurde, der Staatskasse die Kosten
ap
des Verfahrens zu überbürden,
35 464, 465,.467 StEO.
A
E
ausreichend.
worden
die
Angeklagten
(88
$ 74
Billigskeitsgründen
bestraft
einen
Gefängnis.
Angeklagten
wegen
mit
2 Wochen
solche
und
Tateinheit
Beschwerdeschreiben
gemäß
dem
Angeklagte
Beleidisung
die
bekannt
Strafe
das
in
29.4.52
erforderlich
Unterbrinsungshaft
öffentlicher
durch
vom
Gesamtstrafe
littene
Nachrede
4
das
<
A:
7.,
Landgerichtsräte.
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