u
verpflichtet,
Sich
aus
nach
Art.2o
vornehmen
können,
nicht
dem
von
befugt,
da
ihrer
nahme
von
Er
hät-te
in
Verbindung
wär
zur
WMitnahne
auch
Sichtung
grossen
der
Schriftstücke
des
nicht
durchführbar
war.
der
daß
Durchführung
rechtnässigen
sich
die
tätlichen
bilden
aller
eine
Rechtmässigkeit
der
Angeklagten
StGB
der
ist
Anmtsausübung
darstellt,
Strafbarkeit.\
b)
klagten,
Die
der
rechtlich
sondern
Zinleitung
Faustschlag
nur
der
ins
der
konnte
nach
ihres
Seins
des
Dieser
Schlag
Verletzten
hat
Handlungssein-
dulden
zu
müssen,
sämtliche
geglaubt,
ausgehänsten
Bedeutung,
eine
weil
objektive
die
des
beeinträchtigt,
Mißachtungskundgebung
Zusammentreffen
die Staatsgewalt
weise
durch
solche
©) Die
Beendigung
den Worten
weitere
in
—
tn.
öffentlichen
dieser
der
des
Bedinsung
”
|
Widerstandshandlungen
nur das
da
Tatbestandsmerkmal
Gesicht
nicht
Amtes
einzelnen
des
Ange-
Polizeikommissärs
Bsgenberger, stellt zugleich eine vorsätzliche
leichte
verletzung. gemäß $ 223 StGB und eins Beleidigun
g gemäß
dar,
seinen
Angeklagte,
habe
ohne
kein
Beschlag-
er
auf
körperliche
Körper$ 185 S+CR
Wohlbefinden
sondern
war
des Angeklagten.
gleichzeitig
Ein
tateinheitliches
Vergehen
ist möglich,
Handlungen
Beschimpfungen
da
mit
dem
der
werden
drei
Schriftstückbeschläagnahme
"Naziverbrecher,
gleichartiger
Beleidigung
Banditen,
38
185,
73,
auch eine
Widerstands
muss,
gegen
nicht notwendiger|
Polizeibeamten
auf
Mörder"
Tdealkonkurrenz
nach
des
ein Widerstand
verübt
der
Stelle
darauf,
nicht
nicht
auch
Er
Ausübung
natürliche
Schriftstücke
bezog,
hat
entgegengesetzt.
Beschlagnahmebeschluß
Schriftstücke
113
des
in
StPO
Angeklagten
Beschlagnahnme
Polizeibeanten
Widerstand
Berufung
Wegnahme
der
Autsausübung
H81t,’
Die
sich
bsstimmen,
Widerstandshandlungen
$
Jeder
Schaufenster
Ermessen
der
bei
dem
wußte,
Sich
und
aus
Dieser
die
an Ort
Schriftstiücken
Art
AG
Schriftstücke
wesen
die
von
sämtlicher,
erfaßten
der
auch
Art.102
und
insoweit
befanden,
mit
Zahl
Nenschenmengse
der
Beschlagnahme
BPolStGB
ansammelnden
eigenen
die
Beschlagnahmebeschluß
die
wegen
sondern
der
usw.
stehende
74
StGB.
nach
Strasse
bilden
nit
drei
Vergehen der
Sie
treffen
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