e- 17 2.) Durch sh beteiligten eines seine Polizeibeamten fortgesetzten schuldigung stellung StGB den am von Bei besseres fertig Frage, regung mit zu beachten, möglicherweise worden zu wirklich ist oder daß Gunsten nicht nicht. mindestens mit ergibt sich seiner einzelne wie geschlasen er bewußt sein, daß Der wiederholt, eines weshalb worden sie um sich von an den müssen Anfang sie-sich hat Bei an als rechtlich als Angeklagte bei so Er- ob er kann, auch jeden erhoben dieser muöte daß ge- Fall unwahren seine hat, Schilderung, er sich ist, zu Die und einzelnen Teilverwirklichun- Gesamtvorsatzes einzige erhoben rächen; unselbständige eine grossen werden Beschuläigungen gegebenen leicht- angeführten Vorsatz: Polizeibeamten daher 1) auf falsch Anschuldigung oder einer gehenden soll. diese ist der aber bedingten Sein wiederholte, wußte, er möglicherweise Angeklagte Beschuldigungen gen ins und angenommen Daß Ein- Polizeibeamten E I in worden die falsche sich genau Anschuldigungen aus die unter aufgestellte gegen vorsätzlich den An- geschlagen die Polizeibeamten seinen Anzeige am 5.11.51 lediglich ausser den daß gegen Angeklagte war Uuständen befand, schlagen oder hat, Herumbalgen der falschen Beschwerde Vernehmung ob Wissen erstattet allgemeinen einer Angeklagte gemacht. mörderisch Ermittlungsverfahrens der der erstatteten Beamten in sich Schuldig 10.9.51 20.10.51 seiner richterlichen wider er 164 er des unwahr,- dem vorsätzlichen Abs.5 hat Zwangsräumung der am er welche der Vergehens seiner sei, an 3)/ in daß die III $ Behauptung, gegen /C gemäß Die bei Anzeige angesehen werden, fortgesetzte Tat der’ Zeit 27.6. qualifizieren. 33) bis Ende Das Aushängen Oktober 1952 der Schriftstücke / 0 III 4) / erfüllt fortgesetzten Vergehens der sammentreffen mit fortgesetzten Unfugs gemäß $$ einer 131, 360 in den Tatbestand Staatsverleumdung Nr.11, 73 in Übertretung StcB. vom eines rechtlichen des groben \ Zu- |\ /

Select target paragraph3

Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents