nieht
die
Berufung
5.
Reich
nicht
u
Rechtsbeugung
eine
deshalb
vermag
sei,
worden
berücksichtigt
Auch
im
Verfolgung
seine
daß
darauf,
Angeklagten
des
haben.
Folge
zur
Rechtsunsicherheit
unheilbare
eine
würde
verwerten,
zu
zivilprozeßgegners
jeweiligen
des
sten
.
Ungun-
zu
Sie
gegenüber.
Volkes
des
Gesamtheit
der
nur
bestehen
darzutun.
1%
Während
Komplex
hat,
eingehenä
hat
und
der
der
er
zu
Angeklagte
Stellung
dem
ihm
Beschlagnahne
keine
konkreten
einem
Hinweis
überhaupt,
nur mit
gesegnet
im
sei,
geleistet
glaubhaften,
er
Nit
diesen
sich
der
Polizeibeanten
von
den
der
Zeugin
bei
Rede
weshalb
habe.
daß
der
aber
ihrer
Zuangsräumung
Die
Glaubhaftigkeit
geklagte
soweit
wurden.
freche
Die
rechtliche
ihretwegen
Aussagen
Lügen
hat,
im
der
Kraft
wie
dieser
nichts
bezeichnet
erhoben
der
zumal
mit
der
|
Hände
Widerstand"
konnten
daß
auch
und
Angeklagte
Zivilpersonen
die
Aussage
diese
ins Gesicht
verloren,
Volk
der
Arbeitern
von
den
schlug,
haben
sie
der
in
An-
hat.
Handlungen. des
worden
ist,
ergibt
»
Taten
besonderen
beeideten
werden,
=. 15.7.51
Würäigung
Anklage
hiezu
dem jüdischen
beschäftigten
gesehen
dadurch
als
gelegten
"demonstrativen
ergänzenden,
gestellt
Zwangsräunmung
sich
er
mit
Fragen
Last
hat
wie
behandelten
Verteidigungsvorbringen
Polizeikommissär EMMEN
bestätigt
Er
nicht
entkräftet
die
der
zur
ihn,
einen
gegenseitig
Heester,
mit
fernlägen und
nur
nicht
zahllose
abgegeben.
begnügt,
der
und
Schriftstücke
Erklärungen
Stärke
vorstehend
Zusammenhang
Gewalttätigkeiten
der
dem
genommen
der
darauf
zu
Angeklagten,
folgendes;
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