der
Vergehen
einem
und
Körperverletzung
einfachen
der
Vergehen
einem
mit
Tateinheit
in
dieses
Staatsgewalt,
die
gegen
Widerstands
des
Vergehens
weiteren
eines
3.)
Beleidigung;
groben
des
Übertretung
fortgesetzten
einer
mit
Naoteinheit
2
in
Staatsverleumdung
der
fortgesetzten Vergehens
eines
4.)
Unfugs;
eines fortgesetzten Vergehens der vorsätzlichen falschen
Anschuldigsung;
|
zweier tateinheitlich zusammentreffender Vergehen der
5.)
6.)
Beleidigung;
dreier
ee
Sffentlichen
tretung
9.)
Er
eines
Vergehens
einem
Vergehen
wird
deswegen
.
III.
Der
IV.
falschen
der
Soweit
je in
Sachbeschädigung
einfachen
der
der
zu
üblen
Nachrede
in
Tateinheit
mit
Beleidigung.
einer
Gesamtgefängnisstrafe
von
Monaten
)
Angeklagte
lich
Über-
Unfugs;
der
8
verurteilt.
einer
mit
in Tateinheit
der
begangen;
Tatmehrheit
|
II.
groben
Vergehen
zweier
8.)
Beleidigung
des
Vergehen
zusammentreffender
tateinheitlich
7.)
Anschuldigung
Angeklagte
Vergehen
weiteren
einem
von
wird
der
wissent-
freigesprochen.
ist,
verurteilt
er
hat
die
Kosten
des
die hinsichtlich der Freisprechung
Verfahrens zu tragen;
erwachsenen,
ausscheidbaren Kosten werden der Stäatskasse
überbürdet.
v.
Auf
die
erkannte
verbrachte
YI.
—
Den
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wird
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bezw.
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wird
die
Unterbringungszeit
Verletzten
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Strafe
s
MEEEN,
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Befugnis
,
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KMEREE,
Dr
16.10.52
bis
25.11.52
angerechnet.
Beleidigten
Dr . LEEREN
vom
und
zwar:
Dr . SEO RER,
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zugesprochen,
den
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URL EEE
,
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auf
sie
bezüglichen
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