der Vergehen einem und Körperverletzung einfachen der Vergehen einem mit Tateinheit in dieses Staatsgewalt, die gegen Widerstands des Vergehens weiteren eines 3.) Beleidigung; groben des Übertretung fortgesetzten einer mit Naoteinheit 2 in Staatsverleumdung der fortgesetzten Vergehens eines 4.) Unfugs; eines fortgesetzten Vergehens der vorsätzlichen falschen Anschuldigsung; | zweier tateinheitlich zusammentreffender Vergehen der 5.) 6.) Beleidigung; dreier ee Sffentlichen tretung 9.) Er eines Vergehens einem Vergehen wird deswegen . III. Der IV. falschen der Soweit je in Sachbeschädigung einfachen der der zu üblen Nachrede in Tateinheit mit Beleidigung. einer Gesamtgefängnisstrafe von Monaten ) Angeklagte lich Über- Unfugs; der 8 verurteilt. einer mit in Tateinheit der begangen; Tatmehrheit | II. groben Vergehen zweier 8.) Beleidigung des Vergehen zusammentreffender tateinheitlich 7.) Anschuldigung Angeklagte Vergehen weiteren einem von wird der wissent- freigesprochen. ist, verurteilt er hat die Kosten des die hinsichtlich der Freisprechung Verfahrens zu tragen; erwachsenen, ausscheidbaren Kosten werden der Stäatskasse überbürdet. v. Auf die erkannte verbrachte YI. — Den Dr Dr RER wird die bezw. Dr .RRAX Dr EURER, WERE, wird die Unterbringungszeit Verletzten ER, Strafe s MEEEN, EEE Befugnis , EEE KMEREE, Dr 16.10.52 bis 25.11.52 angerechnet. Beleidigten Dr . LEEREN vom und zwar: Dr . SEO RER, EREEER, EEK KEEEN, EEE, zugesprochen, den EEE EEE URL EEE , EEK 1: EEE auf sie bezüglichen er-

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