IV. 1.) 175 erfüllt. St6B der hat urteils aus durch Bedrohung Es verschiedenen daß er jeden Dies war durchaus kräftigung seiner einen mit $ die Durchführung nächste Die tätliches Widerstanädshandlung Vorgehen vollziehers beigezogenen Schlieölich hat den Diese sich der Polizeiwagen einer in der Vergehen die und den versucht. Tatbestand gegen mittelbar ihre Wirkung Vollstreckung der verhindern, hieran beteilisten richtete. Amtspersonen sein sich da ebenfalls, StGB 113 des erfüllt Gewalt ausgeübte Sache eine zu zertrümmern zu hatte. bewaffnet Räumung die um Be- zur Angeklagte der Lichtschaltanlage die Hammer gegen Diese Angeklaste, der hat Dann halten. für’ernst Rollohaken einem mit Drohung sie andern sich zumal Fall, der die daß er wollte, daß genügt, Rolle. keine spielt hat, gemeint Ange- der Ob StGB. 113 3 des der werde, Widerstandleisten ein ist Dies Sinne ernst Drohung Seine dabei im Gewalt mit geleistet. Formen zusamuenschlagen heraustrage. Laden seinem etwas klagte in erklärt, er hat Angeklagte Räumungs- des Vollstreckung die gegen Widerstand a) Zuerst und 185 74, 113, $% gemäß Beleidigung der Vergehen +reffender zusamnen- rechtlich weiterer zweier und Staatsgewalt die gesen Widerstands des einss Vergehens Tatbestand den Angeklaste der hat III /0 3.9.51 am in Passau 1 Brunngasse der in Geschäfts des mung Zwangsräu- der Durchführung der bei Terhalten sein Durch gemäß $ 113 und gegen StGB ($ 113 seiner des Literatur Verbringung vertretenen Beamten angesehen Gerichts- StGB). Ziff.3 Abs.1 Widerstandshandlungen "den"! war in geleistet. Widerstand verschiedenen Angeklagten Unterstützung bei auch Angeklagte Rechtsprechung zur Polizeibeamten tätlichen Widerstand die gegen des richte, werden, als könnten Ansicht, als so Beaute nach daß viele bei der \ 2)/

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