46 1 Aus dieser den Akten das Berufungsurteil worden, zZ _ Aussage ersichtlich, falsch z ist. auch trifft der in einen scheidung Zeuge Beweisbeschluß des Sorgfalts- - 1: Sowie halb zurückbekommen macht dafür, haben, men hatte, einem daß weil der 'daß auch Dr .5 MEERE, vom noch 29.11.50 kann hatte, jedoch kein In keine aus Geschäftsräume Begründung raschen Ent- Beweis da- EEE. ..-:=nae=exonnen seines nicht des- Geschäftsvor- hierauf des den werden. die der in gesehen Kläger Erben Pro- der AK die aus Verletzung Gerichtes 1 Urteil, der des weil “ gefällt sein Rechtsanwalt Rückerstattungsanspruch er schon verhandlung zu, ? Angeklagten, Druck müsse, - inen daß des ++ > als Berufungsführer Untermietvertrag zwischen der unter BEK ersten wie EEE war, gängers der Aufklärungspflicht des Rechtsämwalt Dr für angeboten, daß MEER Behauptung erwartet Rech-tsstreits und zugleich, allerdings Entscheidungsverkündungstermin sondern sich die gleich Es zeßbevollmächtigter, ergibt daß sei a geltend Ersturteils ge- entnon- dieses auf diese beiden Punkte besonderes Gewicht legte, Eine Beweiserhebung hierüber war jedoch für das Berufungsgericht nicht erforderlich, weil dieses entscheidend allein auf Gie Tatsache abstellte, daß der Untermietvertrag von Anfang an mur auf zwei Jahre geschlossen war und die Rückgabe der Geschäfts- räume an punkt richtig zU, der den Kläger auch des ist, beweist auf gibt hat, zur u.a., dieser auch sorgfältig Gerichts Augenschein Antrag war, versucht wie tung nach Zeit der dies Zeuge dem gerade vorsah. in diesem des obwohl bereits vorgenommen war, Verlängerung: der üleser dieser Rechtsanwalt Angeklagten Aufklärung daß, Daß in dem Räumungsfrist ER zu nachen. die Sachver-halts im Dr 5 klar Verfahren Stand- Verpflich- erfüllt worden Räumungsverfahren Verfahren von iüher ein den Antsgerichtsrat EEK ;i-aerho1t wurde und das Beschwerdegericht nochmals einen Augenschein beschlossen hat, der allerdings dann infolge äss durch die Beschwerden und Ablehnungen des Angeklagten beding ten a ena zZeitablaufs, Segenstandslos Seine Auch Anträge der den Antrag auf gemacht hat, nicht die Behauptung entschieden des haben, Verlängerung mehr zur daß Räumungsfrist Durchführung Angeklagten, ohne der üaß die dem Gericht gelangte. Richter die über Akten

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