206
Er entschied sich, auf die mitgeführte Einzelladerpistole zurückzugreifen, um damit K. Sh. zu töten. Der anschließende
Schuss des Angeklagten aus der Einzelladerpistole traf K. Sh. , der daraufhin verletzt hinter den Kühlschränken liegen
blieb. Da dem Angeklagten ein Nachladen der Pistole nicht gelang, entschied er sich, seine Schrotflinte aus dem
Mietwagen zu holen und damit den verletzten K. Sh. zu töten.
207
7.
208
Nachdem der Angeklagte die Schrotflinte aus seinem Fahrzeug entnommen hatte, bemerkte er den 25-jährigen, aus
Tunesien stammenden Studenten M. Bo., der gerade auf dem gegenüberliegenden Gehweg der Sch. Straße
entlangging.
209
Der Angeklagte erkannte dessen ausländische Herkunft und beschloss spontan, ihn zu töten. Zu diesem Zweck zielte er
mit der Schrotflinte auf M. Bo. , der jedoch in diesem Moment den Angeklagten bemerkte und sich geistesgegenwärtig
wegduckte, sodass der vom Angeklagten aus wenigen Metern abgegebene Schuss über ihn hinwegging.
210
Anschließend entfernte sich M. Bo. rennend so rasch vom Angeklagten, dass dieser keine Gelegenheit mehr hatte, die
Schrotflinte nachzuladen und noch einen weiteren Schuss auf diesen abzugeben. Der Angeklagte erkannte deshalb,
dass für ihn keine Möglichkeit mehr bestand, M. Bo. noch töten zu können.
211
M. Bo. , aus Tunesien stammend, der gegenwärtig ein Fachhochschulstudium als Informatiker in Merseburg absolviert,
leidet seit dem Vorfall insbesondere unter Albträumen und Schlafstörungen, wobei er sich bisher noch nicht in
psychologische Behandlung begeben hat.
212
8.
213
a.
214
Der Angeklagte kehrte daraufhin zu seinem Mietwagen zurück, ordnete dort sein verbliebenes Waffenarsenal und fuhr
anschließend einige Meter in nordwestlicher Richtung auf der L. Straße, wendete dann sein Fahrzeug und näherte sich
gegen 12:14 Uhr wieder dem "... -Döner".
215
Auf Höhe der Gaststätte erblickte er nun auf dem Gehweg den türkischen StaatsangehörigenA. Ba. und kurz dahinter
eine unbekannt gebliebene weitere männliche Person. Beide Personen waren mit Arbeitskleidung für Bauarbeiten
bekleidet und auf dem Weg von ihrer Baustelle, um ihre Mittagspause zu verbringen.
216
Der Angeklagte schätzte beide Personen als Ausländer ein und entschloss sich deshalb, auch diese zu töten. Er hielt
seinen Wagen an und stieg mit der Schrotflinte bewaffnet aus. Die beiden Personen erkannten jedoch in diesem
Moment die Gefahr und rannten über den Bürgersteig in südöstlicher Richtung davon.
217
Der Angeklagte lief ihnen eine kurze Strecke hinterher und gab anschließend einen Schuss aus der Schrotflinte auf sie
ab, um sie zu töten. Der Schuss traf jedoch nicht, weshalb der Angeklagte nach einer weiteren Verfolgung von einigen
Metern einen zweiten Schuss auf die beiden Personen abgab. Wiederum traf er nicht.
218
Wegen des zwischenzeitlich von den Flüchtenden herausgelaufenen Vorsprungs, sah der Angeklagte eine weitere
Verfolgung als sinnlos an und erkannte sofort, dass es ihm nicht mehr möglich sein würde, die beiden noch zu töten.
219
A. Ba. hatte nach dem Anschlaggeschehen etwa eine Woche lang mit erheblichen Schmerzen an seinen Füßen zu
kämpfen, da er bei seiner Flucht vor dem Angeklagten für die Arbeit benötigte Sicherheitsschuhe getragen hatte.
Aufgrund der psychischen Beeinträchtigungen, die sich bei ihm einstellten, gab er eine Woche nach der Tat seine
Arbeitsstelle auf, zog sich rund ein Jahr aus dem gesellschaftlichen Leben in den Kreis seiner Familie zurück, bevor er
anschließend wieder in der Lage war, einer Arbeit nachzugehen.
220
b.
221
Der Angeklagte entschloss sich darau fhin, wieder in die Gaststätte "Döner-... " zurückzukehren, um dortK. Sh. mithilfe
der Schrotflinte zu töten. Als er um 12:15 Uhr den Gastraum erneut betrat, fand er, wie erwartet, K. Sh. weiterhin verletzt
hinter den Kühlschränken liegend vor. Er legte nun mit der Schrotflinte auf ihn an, um ihn endgültig zu töten. Nach
einem ersten Fehlversuch lud er eine neue Patrone nach und feuerte anschließend einen Schuss aus nächster Nähe
auf K. Sh. ab, der diesen auch traf.
222
Der Angeklagte war davon ausgegangen, mit diesem Schuss K. Sh. getötet zu haben und machte bereits Anstalten, die
Gaststätte wieder zu verlassen. Zu seiner Verwunderung nahm er jedoch noch Lebenszeichen wahr. In abschätzigem
Tonfall äußerte er: "Lebt der immer noch!" und kehrte zu K. Sh. zurück. Erst nachdem er anschließend zwei weitere
Schüsse aus der Schrotflinte auf K. Sh. abgegeben hatte und sichergegangen war, diesen getötet zu haben, verließ er
endgültig die Gaststätte und kehrte zum Mietwagen zurück.
Aufgrund seiner multiplen Schussverletzungen, insbesondere mehrfachen Durchschüssen von Herz und Lunge,