84
Nachdem der Angeklagte bereits am 15. Mai 2015 im Internet die Replik eines Gewehrs aus dem amerikanischen
Bürgerkrieg gekauft hatte, begann er bis ins Jahr 2018 vor allem Bleischrott und Metallwaren für seinen Waffenbau im
Internet zu erwerben.
85
Ebenso beschaffte er sich einen 3D-Drucker nebst entsprechendem Zubehör, um damit einzelne Waffenteile anfertigen
zu können.
86
Kurz nach dem Attentat in Christchurch im März 2019 erwarb er weitere, später bei dem Attentat verwendete
Ausrüstungsgegenstände, intensivierte den Bau seiner Schusswaffen und fing an, Munition herzustellen.
87
Auf diese Weise gelang es ihm, insgesamt sieben selbstgebaute Schusswaffen, die er später auch bei seinem Anschlag
mit sich führte, anzufertigen:
88
Zwei selbst als "L. " "P. " bezeichnete vollautomatische Maschinenpistolen, deren Bauanleitung aus dem Internet
stammt.
89
Drei seiner Waffen, deren wesentliche Funktionsteile er aus Metall gefertigt hatte, nämlich die vollautomatische
Maschinenpistole "L. ", eine Schrotflinte mit der Bezeichnung " B. " sowie eine Einzelladerpistole "S. ", verwendete er
später als Tatwaffen. Die Schrotflinte mit dem Kaliber 12, die der Angeklagte ebenfalls nach einer im Internet
veröffentlichten Bauanleitung herstellte, besteht im Wesentlichen aus zwei ineinander geschobenen Stahlrohren und
wird durch das Zurückziehen des Laufes abgefeuert.
90
Die Einzelladerpistole mit dem Kaliber 38 Special verfügt über einen Schlaghahn, der von Hand zu spannen ist.
91
Alle drei Schusswaffen waren funktionstüchtig, wobei die Maschinenpistole während der späteren Tatausführung
teilweise Funktionsstörungen zeigte, die auf Ungenauigkeiten der vom Angeklagten angefertigten Magazine sowie die
Verwendung von zuckerhaltiger Munition zurückgehen.
92
Bei den übrigen fünf Schusswaffen, die der Angeklagte neben dem im Jahr 2015 erworbenen Gewehr bei der Tat
außerdem mit sich führte, sind auch funktionale Teile aus Kunststoff, angefertigt mit dem erworbenen 3D-Drucker,
verbaut worden.
93
Daneben fertigte der Angeklagte für seine Waffen in vier verschiedenen Kalibern einen Vorrat von zumindest 1.364
Schuss Munition an.
94
Da anschließend noch eine größere Menge an Material aus dem Waffen- und Munitionsbau übrig war, entschloss sich
der Angeklagte hieraus mehrere Sprengsätze zu fertigen, die er ebenfalls bei seinem Anschlag verwenden wollte.
95
So fertigte er einen als "C. " bezeichneten Sprengsatz an, der 1,7 Kg einer Mischung aus Ammonium- und Natriumnitrat
enthielt.
96
Daneben stellte er fünf sog. Molotowcocktails aus Benzin und Schmieröl, sowie eine mit 100 g Erytriol-Tetra-Nitrat und
Metallkugeln als Schrapnellen gefüllte Sprenggranate, sieben mit Nägeln und mit bis zu 1 kg Ammoniumnitrat als
Sprengstoff befüllte Nagelbomben, sowie eine Rauchgranate, vier Rohrbomben und zehn Granaten mit Metallkugeln
her.
97
Aufgrund der Explosionsgefahr fertigte er die Sprengsätze erst im letzten Vierteljahr vor der Tat und lagerte sie aus
Sicherheitsgründen in seinem, allein ihm zugänglichen Zimmer im Hause seines Vaters. Auch sein Zimmer in der
Wohnung seiner Mutter, wo er die Schusswaffen aufbewahrte, hielt er in seiner Abwesenheit stets verschlossen.
98
Die von ihm erstellten Waffen testete der Angeklagte vor der Tat nur vereinzelt, wie etwa die Einzelladerpistole und eine
der beiden Maschinenpistolen sowie bei zwei weiteren Gelegenheiten angefertigte Zünder für die Sprengsätze. Der
Angeklagte ging jedoch davon aus, dass all seine Waffen funktionstüchtig sind und er damit in der Lage sein würde, bei
einem Anschlag eine große Anzahl an Menschen töten und verletzen zu können.
99
Ab März 2019 gehörte zu seiner Tatvorbereitung auch das Entwerfen mehrerer Textdokumente, die er später im
Zusammenhang mit dem geplanten Anschlag veröffentlichen wollte. Sie sollten neben seiner Gesinnung und
ideologischen Überzeugung die Beweggründe seiner Tat verdeutlichen und mögliche Gleichgesinnte veranlassen,
ähnliche Anschläge zu begehen.
100
So speicherte er am 26. März 2019 eine erste Version des später als "Manifest" veröffentlichten Dokuments.
101
Ein als "Your F&A-Guide" bezeichnetes Selbstinterview entwarf er zwischen dem 15. April und dem 24. Juni 2019.
102
Anschließend arbeitete er bis zum 6. Oktober 2019 an einem später ebenfalls veröffentlichten, als "Pre-Action Report"
bezeichneten Dokument.
In diesen Dokumenten legte der Angeklagte eingehend seine Überlegungen zu verschiedenen denkbaren