OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2020 - 1 St 1/20 Fundstelle openJur 2022, 22460 Verfahrensgang nachfolgend: Az. 3 StR 270/21 Rkr:  AmtlSlg:  Strafrecht Tenor 1 1. Der Angeklagte wird wegen 2 Mordes in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord in vier tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, 3 versuchten Mordes in 51 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, 4 versuchten Mordes in 5 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, 5 versuchten Mordes in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, 6 versuchten Mordes in 2 Fällen, 7 versuchten Mordes in 2 Fällen, jeweils in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung, 8 besonders schwerer räuberischer Erpressung, 9 fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen sowie Volksverhetzung in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen 10 zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. 11 Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen. 12 2. Die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten wird festgestellt. 13 3. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet. 14 4. Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten nicht vor Ablauf von 4 Jahren eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. 15 5. Die Einziehung der folgenden Gegenstände als Tatmittel wird angeordnet: 16 I. Schusswaffen und Munition 17 ... 18 II. Waffenzubehör 19 ... 20 III. Sonstige Waffen und gefährliche Gegenstände 21 ... 22 IV. Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen 23 ... 24 V. Zubehör zur Herstellung von Waffen, Munition und USBV 25 ... 26 VI. Sonstige Kampfausrüstung und Kampfmontur 27 ... 28 VII. Elektronische Asservate 29 ... 30 VIII. Bargeld 31 ... 6. a) Der Angeklagte wird verurteilt, an die Adhäsionsklägerin S. Be. ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,00 € nebst

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