erinnere stark an die Vorstellung der sogenannten Reichsbürger, nachdem die Bürger der Bundesrepublik nur Personal einer von Amerika oder dem Weltiudentum gelenkten GmbH sind. Ähnliche Einschätzungen enthielten „Der Spiegel” vom 05.05.2017, „Die Tageszeitung” von 02.05.2017 und die „Huffpost” vom 18.10.2014. Auch auf Wikipedia wird in einem Beitrag über Jen Kläger ausgeführ, dass das Lied „Maronetten in der Presse lelis als anlisemilisch, rechtspopulisiisch und verschwörungstheorelisch wahrgenommen worden sei (hips!/de wikipedia.orgdmikV/ X... N.) 58 cc} im Rahmen der vorzunehmenden Gesamlabwägung fällt jedoch ins Gewicht, dass die Beklagte die objektive Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts ihrer Aussage, der dem Werturteil zu Grunde legt „nämlich dass es sich beim Kläger um einen Antsernilen handele und dies sirukturell nachweisbar sel nicht hinreichend belegt hat. Denn die Frage der Richügkeit oder Unrichtigkeit des talsächlichen Außerungsgehalts der Äußerung hat einen maßgeblichen Einfluss auf den Abwägungsvorgang. Fo {1} Die Beklagte führt zur Begründung Ihrer Auffassung an, dass der Kläger in zwei Liedern anlisemilischen Dode und anlisemitische Chiffren verwende und mit darin enthaltenen Bildern anlisemflische Klischess bediene (vol. die obigen Ausführungen unter B. 1. 4. e} bb). [u Der Kläger führte dagegen - auch im Rahmen seiner informatorischen Anhörung - aus, dass er mit dem Begriff „Tolschildg” in dem Lied „Raus aus dem Reichstag” zwar auf die Rotschiidbank ansplelen wollte, die Kritik habe aber den Hintergrund gehabt, dass er sich über den Eintritt des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder nach seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung geärgert habe. Er habe Kritik im Zusammenhang gewesen. mi der drohenden Finanzkrise üben wollen, die Kritik sei nicht gegen Juden gerichtet Er denke nicht judenfeindlich. Hinsichtlich des Liedes „Marionetten” sei dem Kläger der Kontext mit dem antisemilischen Klischees des Punpenspielers und Weltllerkers bei der Verfassung des Texles nicht bewusst gewesen. Er habe den Puppenspieler als Synonym für einen „Drahtzieher” verwendet und wolle mil dem Lied allgemein den Einfluss von Lobbyisien und Einflüsterern auf die Polliker krilisieren. 72 Nach dem offenen Kunstbegrifi des Bundesverfassungsgerichts besieht das kennzeichnende Merkmal einer künstlerischen Äußerung darin, dass es wegen der Mannigfaltigkeit Ihres Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer forigeseizien Inierpreiation immer weilerreichende Bedeutungen zu eninehmen, so dass sich eine praklisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermiltiung ergibt (BVerfG, Beschluss vom 17.07.1984 - 1 BvR 816/82, Rn. 37). Da somit der Kunst - und damit auch den Liediexien des Klägers Inmanent ist, dass sie unterschledlichen Deutungen unterworfen werden kann, kann weder der Kläger noch die Beklagte die alleinige Deutungshoheit Über den Inhalt seiner Songs beanspruchen. 73 Es kommi daher einerseits nicht maßgeblich deraufan, ob der Kläger die Interpretation der Beklagten zurückweist oder ob dem Kläger der Kontext mit dem anlisemlüschen Klischees bei der Verfassung des Textes bewusst war. Andererseits kann der Kläger auch nicht aufeeine besiinmie Deutung seiner Liedtexte festgelegt werden, von der er sich selbst distanziert. Da somit weder der Kläger Dritien - und somit auch der Beklagten - vorgeben kann, wie diese seine Lieder versiehen, noch die die Deutung der Liedtexte durch die Beklagie eine objeküve Richtigkeit für sich beanspruchen kann, sind die Liediexie zwar dazu gesignel, als Anknüpfungstalsache für eine Meinung zu dienen. Jedoch können sie Vorwurf, der Kläger sei - in strukturell nachweisbarer Weise sei - ein Äntisemit, nicht ausreichend belegen, was im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen Ist. 7& (2) Die Beklagte führt zur Untermauerung der streitgegenständlichen Äußerung weiter an, dass der Kläger in der Öffentlichkeit mehrfach geäußert habe, Auch dies sei ein Kennzeichen Deutschland sei kein freies, sondern ein besetztes Land. des sekundären Äntisermiismus. 785 Der Kläger Außerte demgegenüber in einer Inlerview, dass Deuischland deswegen kein souveränss Land sei, welles von den Amerikanern 78 aufgrund eines Geheimabkommens überwacht werde.

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