- Quelle: beck-online DIE DATENBANK Maßnahmen sich die Gegnerschaft aller Juden zugezogen hatte und sie daher bei gemeinsamer Kriegsführung mit Italien als Feinde betrachten mußte. Diese Begründung des Berufungsgerichts zeigt klar, daß der Begriff der Veranlassung nicht verkannt ist. Allgemeine Denkgesetze oder Gesetze der Logik sind nicht verletzt worden. Gegen die auf dem Gebiet des Tatsächlichen liegenden Feststellungen des Berufungsgerichts bestehen daher keine Bedenken. Nach alledem ist die Revision des beklagten Landes mit der Kostenfolge aus den §§225 Abs. 1 BEG, 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen. Zitiervorschlag: BGH Urt. v. 27.1.1960 – IV ZR 201/59, BeckRS 1960, 31397118 http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1960-N-31397118 4 von 4 3/5/2022

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