-3- dem Landgericht Dresden hatte er bis zum Beginn seiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag als gewählter Abgeordneter der Partei "Alternative für Deutschland (AfD)" (im Folgenden: AfD) am 24. Oktober 2017 inne. 3 Der Antragsgegner sprach bei einer öffentlichen und als Videomitschnitt dokumentierten Parteiveranstaltung der AfD am 17. Januar 2017 in Dresden über die "Herstellung von Mischvölkern", durch die die "nationalen Identitäten" ausgelöscht werden sollten, was "einfach nicht zu ertragen" sei. Ferner bezeichnete er die Aufarbeitung der NS-Verbrechen als "gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung, die uns einreden wollte, dass Auschwitz praktisch die Folge der deutschen Geschichte wäre", und erklärte "diesen Schuldkult" für "endgültig beendet". Über die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) äußerte der Antragsgegner in derselben Rede, dass diese bis zum Aufkommen der AfD die einzige Partei gewesen sei, die "immer geschlossen zu Deutschland gestanden" habe. In der Berichterstattung über diese Rede, die unter anderem zu einem später nicht mehr weiter verfolgten Parteiausschlussverfahren gegen den Antragsgegner führte, wurde auch sein damaliges Amt eines Richters am Landgericht Dresden erwähnt. 4 Bei einem Wahlkampfauftritt vom 21. August 2017 vor der Dresdner Frauenkirche erklärte der Antragsgegner, er wolle, "dass Deutschland wieder aufersteht […], zu alter Stärke zurückfindet und nicht gebückt geht" und fragte die Zuhörer, wie man "denn Politiker [nenne], die andere Interessen, aber nicht die Interessen der eigenen Bevölkerung" verträten, woraufhin die Zuhörer von ihm unwidersprochen wiederholt "Volksverräter" skandierten.

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