"die Bewerber ... der Partei oder einer ihrer Gliederungen angehören oder angehört haben" müssen und daß "bei der Auswahl ... die persönliche Eignung und charakterliche
Haltung maßgebend" sei.
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Entsprechend dieser Regelung hatte grundsätzlich der Austritt aus der NSDAP nachteilige Folgen für den Beamten. Hierzu bestimmte ein Runderlaß des RuPrMinIn vom 27. Februar 1936 (DJ S. 350):
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"Der Stellvertreter des Führers wird den Austritt eines Beamten aus der NSDAP der
obersten Dienstbehörde des Beamten mitteilen. Es ist dann in jedem Falle eine eingehende Prüfung vorzunehmen, aus welchen Gründen der Beamte aus der Partei ausgetreten ist. Hat er dies getan, weil er das Programm oder die politische Haltung der Partei
ablehnt, so wird er nicht Beamter bleiben können. Aber auch wenn diese Voraussetzung
nicht erfüllt ist, kann der Austritt eines Beamten aus der Partei bei den engen Beziehungen zwischen Partei und Staat darauf schließen lassen, daß dem Beamten die innige Verbundenheit mit dem nationalsozialistischen Staate oder daß ihm jedenfalls der erforderliche Opfersinn fehlt. Er muß dann mindestens damit rechnen, daß er bei bevorzugten Beförderungen ausgeschlossen und bei normalen Beförderungen zurückgestellt wird."
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Die Entfernung bestimmter Beamtengruppen und die Beschränkung der Neueinstellung
auf nationalsozialistisch bewährte Personen reichte nicht aus, um den gesamten Beamtenkörper einheitlich "nationalsozialistisch auszurichten". Da auch der nationalsozialistische Staat auf ein vorgebildetes Berufsbeamtentum nicht verzichten konnte, mußten in
erheblicher Anzahl auch solche Berufsbeamte im Amt geduldet werden, die dem Nationalsozialismus neutral oder gar ablehnend gegenüberstanden, oder die, wenn sie auch
formell der NSDAP angehörten, sich innerlich mehr oder weniger von ihr und ihrem Programm distanzierten. Um auch auf sie einzuwirken, wurde fortlaufend eine großangelegte "politische Schulung" durchgeführt, die im wesentlichen dem Reichsbund der Deutschen Beamten oblag, aber auch durch die Ministerien gelenkt wurde. Neben zahlreichen
Schulungskursen, die vor allem den Beamtennachwuchs möglichst frühzeitig im Sinne
des Nationalsozialismus weltanschaulich formen sollten, wurde als Schulungsmittel vor
allem die laufende Lektüre der nationalsozialistischen Presse angesehen. In einem Runderlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, zugleich im Namen sämtlicher
Reichsminister, des Preußischen Ministerpräsidenten und sämtlicher Preußischen Staatsminister vom 3. Dezember 1935 (MinBl. 1935 Sp. 1443) heißt es darüber:
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"(1) Der Beamte ist dem Führer und Reichskanzler Adolf Hitler durch den Eid, durch den
er ihm Treue geschworen hat, zu unlösbarer Gefolgschaft verbunden. Er hat damit die
Pflicht übernommen, in seinem amtlichen und außeramtlichen Wirken den auf das Wohl
des ganzen Volkes gerichteten Willen des Führers und Reichskanzlers mit allen seinen
Kräften in seinem Bereiche zu verwirklichen. Nichts kann den Beamten aber über den
Willen des Führers gerade in den gegenwärtigen Zeitverhältnissen eingehender und lückenloser auf dem laufenden halten als das Organ zur Verlautbarung seiner Absichten
und Ziele: die nationalsozialistische Tagespresse. Erst mit deren regelmäßigem Studium wird der Beamte in den Stand gesetzt sein, den Geist des Nationalsozialismus so
erschöpfend zu erfassen und in sich aufzunehmen, daß er seine ganze Arbeit mit ihm
durchdringen und damit dem Staatsleben die vom Führer gewiesene Richtung sichern
kann.
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(2) Ich halte es deshalb für selbstverständlich, daß jeder deutsche Beamte sich die Möglichkeit verschafft, ständig die nationalsozialistische Presse zu lesen, und auch davon
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