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digten sichergestellten Datenträger befasst. Insgesamt stehen hierbei 198 Speichermedien mit einem Datenumfang von 55 Terabyte in Rede. Außerdem sind
Rechtshilfeersuchen bzw. Europäische Ermittlungsanordnungen an Irland, die
Niederlande, Schweden und Russland adressiert worden. Die Ermittlungen sind
bereits relativ weit vorangeschritten; die Bundesanwaltschaft hat erklärt, ihren
zeitnahen Abschluss und eine zügige Anklageerhebung zu planen.
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4. Schließlich steht die Fortdauer der Untersuchungshaft bei beiden Beschuldigten nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der im Falle
der Verurteilung zu erwartenden Strafe (§ 120 Abs. 1 Satz 1 StPO).
Schäfer
Berg
Erbguth