Asien über das Zweistromland „wandernd“ schließlich in Palästina eingefallen
sind).«
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Aus Sicht eines verständigen, unvoreingenommenen Lesers konnten diese Ausführungen
nur so verstanden werden, dass auch die aktuell in Deutschland lebenden Juden Schädlingen und „Ungeziefer“ gleichzusetzen seien, die in einer völlig ehr- und charakterlosen
Weise die nichtjüdische Bevölkerung um ihr Vermögen, Eigentum und ihr Erarbeitetes
brächten und über die sich schlechthin nichts Gutes sagen lasse, weshalb die geschichtliche Judenverfolgung auch als bloße Notwehr zu rechtfertigen sei.
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11. Sperrung der Seite „Altermedia-Deutschland.info“ und neue Einrichtung (Fall 1)
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In der Zeit vom 8. September 2012 bis zum 4. Oktober 2012 konnte die Seite „http://altermedia-deutschland.info“ nicht mehr aufgerufen werden. Das amerikanische Unternehmen, auf dessen Servern die Seite bis dahin gehostet war, hatte die Seite auf Betreiben
der Organisation „Jugendschutz.net“ gesperrt. Noch am Tag der Sperrung wurde auf der
Internetseite der „[...]“, der sowohl der Angeklagte K. als auch der Moderator „Freidenker“ angehörten, im Namen von „Altermedia-Deutschland“ angekündigt: „Wir machen
weiter!“. Am 9. September 2012 wurden von der Angeklagten V. auf dem von „Altermedia-Deutschland“ genutzten Twitter-Account „@AltermediaD“ die Kontaktdaten und ein
Foto des Mitarbeiters der Organisation „Jugendschutz.net“ veröffentlicht, der nach Auffassung V. für die Sperrung verantwortlich war. Ab dem 5. Oktober 2012 war die Internetseite „Altermedia Deutschland“ wieder unter der Adresse „http://altermedia-deutschland.info“ abrufbar. Die Seite war nun auf den Servern des russischen Unternehmens M.
Ltd. mit Sitz in Moskau gehostet und weiterhin auf den Namen J.S. registriert. Die Einrichtung des neuen Servers übernahm größtenteils der Angeklagte K., der bei einzelnen
Aufgaben wie dem Einrichten der E-Mail-Kontos und dem Hochladen der Backup-Dateien
aber von der Angeklagten V. unterstützt wurde.
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12. Veröffentlichung des Kommentars mit der Post-ID 68055 (Fall 33, S. 49 der Anklage)
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Am 24. November 2012 um 5.11 Uhr wurde auf der Startseite von „Altermedia-Deutschland“ ein Artikel mit der Überschrift »Obertürke “Erdowahn“ will Kommando über deutsche Soldaten« veröffentlicht. Der vom sogenannten „Fränkischen Heimatschutz“ stammende Artikel enthielt einen Link zu einem Bericht, der in der Online-Ausgabe der Zeitung „Die Welt“ erschienen war und in dem ausgeführt wurde, dass die Türkei die Kommandogewalt über die Nato-Raketenabwehrsysteme vom Typ Patriot fordere und auch
darüber bestimmen wolle, wo die Abwehrsysteme in der Türkei stationiert würden. Der
„Fränkische Heimatschutz“ führte hierzu unter anderem aus, „der Türke Erdowahn“ benehme sich bei seinen Auftritten in Deutschland so, als wäre es bereits sein Land, „nur
weil Millionen seiner Landsleute unsere Sozialsysteme besetzt“ hätten. Für die Türken
blieben „wir die Ungläubigen“. Sie sähen sich nicht an Abkommen gebunden und würden „uns bei erstbester Gelegenheit den Dolch in den Rücken stoßen“. Der aufmerksame Bürger sehe das tagtäglich auf „unseren Straßen“. Wolle man die Bundeswehr nicht
der Lächerlichkeit preisgeben, müsse man „diesen türkischen Großkotz endlich einmal in
die Schranken weisen“.
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Diesen Artikel kommentierte der Nutzer „F. H.“ als erster Nutzer in seinem Kommentar
vom 24. November 2012 um 5.55 Uhr mit der Post-ID 68055 wie folgt:
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