82 Nach seiner Ernennung zum Moderator am 16. Juni 2012 verfasste „Freidenker“ 38 Beiträge und bedankte sich 72-mal für die Beiträge anderer Benutzer. Beiträge anderer Nutzer wurden von ihm insgesamt dreimal am 17. Juli 2012, 10. Februar 2013 und 12. Februar 2013 geändert. Ob und wie viele Beiträge Freidenker freischaltete, ist nicht feststellbar. Beitragslöschungen nahm er nicht vor. Nachdem der Nutzer „Freidenker“ schon von Anfang an immer wieder für einzelne oder auch mehrere Tage keinerlei Aktivitäten auf der Interseite entfaltet hatte, kam es ab Ende Juli 2012 aus nicht feststellbaren Gründen zu längeren Phasen, in denen er keine Tätigkeiten auf der Seite ausübte. So sind für die Zeit vom 30. Juli bis zum 29. August 2012, vom 7. September bis 11. Oktober 2012, vom 15. Oktober bis 11. November 2012, vom 13. November 2012 bis 6. Februar 2013, vom 1. bis 16. März 2013, vom 22. März bis 17. April 2013, vom 19. bis 29. April 2013 und vom 1. Mai bis 23. August 2013 keinerlei Moderationshandlungen des Nutzers „Freidenker“ zu verzeichnen. Er verfügte aber weiterhin über seine Befugnisse als Moderator, gehörte nach der Einschätzung der Angeklagten V. und K. weiterhin dem Betreiberteam an und stellte nach einer längeren Pause am 24. August 2013 auch wieder einen Beitrag auf der Seite „Altermedia-Deutschland.info“ ein. Erst am 24. November 2013 wurden ihm die Moderatorenbefugnisse vom Angeklagten K. entzogen, nachdem er aus Zeitgründen von „seinem Posten als Moderator zurückgetreten“ war. 83 2. Veröffentlichung des Kommentars mit der Post-ID 31503 (Fall 33, S. 39 der Anklage) 84 Am 17. Juni 2012 um 9.36 Uhr wurde von einem nicht registrierten Nutzer der Kommentar mit der Post-ID 31503 eingestellt. Der Nutzer kommentierte einen auf der Startseite von „Altermedia“ veröffentlichten Artikel eines namentlich nicht mitgeteilten Autors zum Tod von Roger Garaudy. In dem Artikel wurde ausgeführt, der „französische Philosoph, frühere Kommunist und aufrechte Freidenker“ habe „in den 90er Jahren Weltberühmtheit erlangt, als er sich in seinem Buch „Die Gründungsmythen der israelischen Politik“ kritisch mit Israel, den Juden und auch dem Holocaust auseinandergesetzt habe. Wegen dieses Buchs, wurde in dem Bericht weiter dargelegt, sei Garaudy 1998 von einem französischen Gericht u.a. wegen Antisemitismus verurteilt worden. Er sei seinen israelkritischen Ansichten aber treu geblieben, weswegen er vor allem im arabischsprachigen Raum bis zu seinem Tod hohes Ansehen genossen habe; dies, so hieß es in dem Artikel weiter, wohl auch deswegen, da er in den 80er Jahren zum Islam konvertiert sei. 85 In einem ersten Kommentar zu dem Artikel führte ein nicht registrierter Nutzer am 15. Juni 2012 um 16.27 Uhr aus, wer erst „doktrinär-dummer“ Kommunist gewesen sei und dann zum noch schlimmeren Islam übertrete, sei nicht gerade ein Aushängeschild für die „Wahrheitsfraktion“, selbst wenn seine späte Kritik am „Holo-Gründungsmythos Israel“ verdienstvoll gewesen sei. Es sei eine Sache, „an den Juden und Israel das zu bemängeln, was an denen offensichtlich negativ“ sei, aber die Frage sei, wie es diesbezüglich im Islam aussehe und ob da „die Wahrheit erlaubt“ und „die Freiheit gegeben“ sei. 86 Hierauf antwortete ein anderer Nutzer am 15. Juni 2012 um 17.10 Uhr und führte aus, dass man bei unvoreingenommenem Lesen im Koran unschwer Suren erkenne, in denen Allah „zu Wahrheit und Ehrlichkeit“ aufrufe, auch wenn einem persönliche Nachteile drohten. „Lug und Trug“ schienen nicht im Islam verortet, sondern „ganz woanders“. Der Nutzer zitierte sodann angebliche für Juden geltende Gebote und Gesetze, wonach etwa zwei Juden, die einen Nichtjuden betrogen hätten, den Gewinn teilen müssten, oder es „dem Juden gestattet“ sei, „einen Nichtjuden auszunutzen und ihn zu betrügen“. - Seite 14 von 211 -

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