85 a) Bereits die Novemberpogrome 1938 sind Teil der systematischen Verfolgung der Juden mit dem Ziel von deren Vernichtung. Hiervon wird die gesamte Bandbreite der NS-Gewalt- und Willkürmaßnahmen wie Massenvernichtungen erfasst, aber auch die Ausschreitungen um die sog. Reichspogromnacht, bei denen vom 7. bis 30.11.1938 etwas 400 Menschen ermordet oder in den Selbstmord getrieben, über 1400 Synagogen und sonstige Versammlungsräume sowie tausende Geschäfte, Wohnungen und jüdische Friedhöfe zerstört wurden (Krauß in Leipziger Kommentar, 13. Aufl., 2021, Rz. 134 zu § 130 StGB m. Verw. auf VerfG MV NVwZ 2010, 958). 86 b) Durch seine Äußerung setzte der Angeklagte die – als Völkermord strafbaren – Handlungen, die während der Novemberpogrome 1938 begangen wurden, mit den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie gleich, und verharmloste dadurch diese Handlungen. Ein Verharmlosen liegt auch in den Fällen vor, in denen die Verbrechen gegen die Juden nicht negiert werden, sondern mit der gegenwärtigen (oder eigenen) Situation verglichen werden, um die gegenwärtigen politischen Entscheidungen zu kritisieren, da die als Völkermord strafbaren Handlungen gegenüber den deutschen Juden 1938 eine ganz andere Kategorie haben als die kritisierten staatlichen Maßnahmen. Auch Personen, die COVID-19-Schutzmaßnahmen (hier insbesondere die Notwendigkeit einer Impfung in bestimmten Bereichen) ablehnen, sind nicht im Ansatz staatlichen Maßnahmen ausgesetzt, die die Zerstörung einer Gruppe iSd. § 6 Abs. 1 VStGB zum Gegenstand hätten. 87 Der Beitrag und das Video des Angeklagten unterfallen dabei nicht dem Schutzbereich Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG: 88 Der Aussagegehalt der Äußerung kann – unter Berücksichtigung aller Begleitumstände – nur so verstanden werden, dass der Angeklagte einen Vergleich zwischen den Maßnahmen bei den Novemberpogromen 1938 mit den Maßnahmen gegen "Ungeimpfte" im Rahmen der Coronapandemie zieht: 89 So stellt der Angeklagte eine Äußerung von Joe Biden "Meine Geduld mit den Ungeimpften ist jetzt vorbei" unmittelbar gegenüber einem Zitat von Joseph Goebbels, "Unsere Geduld mit den Juden geht zu Ende". Eine scheinbare Relativierung – die Ungeimpften seien an der Pandemie genauso wenig schuld wie früher die Juden an der wirtschaftlich desolaten Verfassung – setzt die Parallele zwischen Ungeimpften und Juden in Wahrheit fort. Hinzukommt die – augenscheinlich aus der NS-Zeit – stammende Fotografie vor dem Start des Videos, die einen nationalsozialistischen Boykottaufruf zeigt, was wiederum betont, dass der Angeklagte hier einen Vergleich mit den nationalsozialistischen Methoden mit den Maßnahmen gegen "Ungeimpfte" zieht. 90 Demgegenüber ist die Ansicht des Angeklagten, er habe nur den Weg menschenverachtender Propaganda aufzeigen wollen, unter Berücksichtigung der Begleitumstände nicht der alleinige Inhalt des Videos: Zwar äußert der Angeklagte zu Beginn, dass ein "berechtigter Volkszorn" gegen Juden im Herbst 1938 nur inszeniert gewesen sei, und mit das Finden der Ungeimpften als Schuldigen für einen gegenwärtigen "desolaten Zustand" die Methode sei, mit der ein sogenannter Volkszorn erzeugt werde. Der Angeklagte geht in seinem Video jedoch allenfalls durch das Goebbels-Zitat auf die Methoden nationalsozialistischer Propaganda ein, und stellt im Übrigen lediglich fest, dass damals ein "Volkszorn" "organisiert" worden sei. Bei den Beispielen zur Erzeugung eines "Volkszorns" beschränkt sich der Angeklagte jedoch auf (angebliche) Beispiele aus der Gegenwart ("Wut auf Ungeimpfte"; "jede Einschränkung (...) ist Schuld der Ungeimpften"; "Gewaltphantasien, Internierungsphantasien, Isolationsphantasien"). Schon aus dem Wortlaut der Äußerung ergibt sich hier kein eingehender Vergleich mit der Propaganda der NS-Zeit. 91 Das Publikum, an das sich der Angeklagte – in Gestalt der Kommentatoren seines Beitrags – gewandt hat, hat beide Aussagen im Video gefunden (sowohl Vergleich der Propaganda-Methoden, als auch Vergleich der Methoden der Verfolgung und Unterdrückung). 92 Im Sinne der Einlassung des Angeklagten mögen folgende Kommentare den Beitrag aufgefasst haben: 93 "Sie haben genau das gesagt, was es ist! Die Politikverbrecher hetzen gegen ungeimpfte und schaffen damit die Situation, die wir haben! Und wir braven Deutsche machen mit, weil wir ja dann Nazis wären !" (unter dem Namen Ulrich Grätz-Veit) 94 "Was heisst sich aufhetzen lassen .was tun gegen diese Hetze von den Medien und Fernsehen .Die Impfpflicht das ist ein Kapitalverbrechen jeder sollte geimpft sein .Mit Gesundheit hat das nichts zu tun .Was dann?? 95 (unter dem Namen Manfred Nimmervoll) 96 "Im Coronawahn, hat Spahn viel Geld vertan, viel Angst verbreitet, uns zu Lockdowns verleitet, Steuer-Milliarden verprasst für Spritzen Die nicht schützen und nichts nützen, Also einfach weiter spritzen Alles geht schief, nix klappt, habt Geduld: 97 Logisch – die 'Ungeimpften' haben schuld! 98 (unter dem Namen Atze Horst) 99 "Ja, Kretschmer betitelt nun die nicht Geimpften als Rechtsextremisten und asozial, damit hetzt er die Geimpften noch mehr auf, damit er freie Bahn hat !!!!" (unter dem Namen Ulrike Gwiasda) 100 "Das hat der Klaus Schwab alles in seinem Plan Dokument niedergeschrieben Ich zitiere nochmal Stellt die ungeimpften in eine Rechte Ecke und macht sie Verantwortlich für diese Pandemie." 101 (unter dem Namen Chayenne Cooper)

Select target paragraph3