Titel: BVerwG: Urteil vom 18.03.1971 - III C 39.69 Normenke en: § 5 Abs. 1 7. FeststellungsDV § 6 BVFG vorgehend: VG Bremen, Entscheidung vom 22.11.1968 - VI LA 230/67 Rechtskra :rechtskrä ig Feststellung eines Verfolgungsschadens als Vertreibungsschaden zur Frage der deutschen Volkszugehörigkeit eines in der Tschechoslowakei beheimateten Juden, der sich zum Zionismus bekannte Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 1.500 DM festgesetzt. Dr. Sieveking Bundesrichter Vierhaus ist durch Urlaub an der Unterzeichnung verhindert. Dr. Sieveking Türke Sigulla Dr. Messerschmidt Verkündet am 18. März 1971 Reglin Amtsrat als Urkundsbeamter der Geschä sstelle Im Namen des Volkes! hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. März 1971 durch den Senatspräsidenten Dr. Sieveking und die Bundesrichter Vierhaus, Türke, Sigulla und Dr. Messerschmidt für Recht erkannt: 1 von 5 7/1/2022 Das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 22. November 1968 wird aufgehoben und die Sache zur anderwei gen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlußentscheidung vorbehalten. I. Der 1897 in der Slowakei geborene Kläger ist Jude. Er begehrt die lastenausgleichsrechtliche Feststellung entzogener Vermögensgegenstände als Vertreibungsschäden an Hausrat und die Gewährung von Hausratentschädigung. Der Kläger besuchte von 1910 bis 1915 in der heu gen Tschechoslowakei und in Rumänien T.-T.- Schulen, in denen nach seinen Angaben die Unterrichtssprache Deutsch war. In seinem Elternhaus wurde jiddisch gesprochen. 1919 legte er nach dem Besuch der Staatlichen Oberrealschule in B. die Reifeprüfung ab und studierte seit 1920 an der Deutschen Technischen Hochschule in P. zwölf Semester sowie an der Deutschen Universität in P. sieben Semester Mathema k und Physik. Spätestens seit 1929 bis 1944 war er als Lehrer im H. Gymnasium in B./K-Ukraine tä g. Seit 1941 wurde er als Jude verfolgt und 1944 nach A. depor ert. Im April 1945 kehrte er nach M. zurück und wanderte nach längerer Erkrankung im August 1946 nach P. aus. Schon während seiner Studienzeit in P. gehörte er der zionis schen Bewegung an. Zu seinem im Mai 1962 gestellten Antrag auf Feststellung des anläßlich seiner Deporta on 1944 erli enen Hausratschadens und Gewährung von Hausratentschädigung gab er ti ti     ft ti   ti ti   tt ft tt ft ti ti an, er sei tschechoslowakischer, bzw. ungarischer Staatsangehöriger deutscher Volkszugehörigkeit

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