Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
OVG: 1 B 163/24
VG: 5 V 1013/24
Beschluss
In der Verwaltungsrechtssache
der Frau
– Antragstellerin und Beschwerdegegnerin –
Prozessbevollmächtigter:
gegen
die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch den Senator für Inneres und Sport,
Contrescarpe 22 - 24, 28203 Bremen,
– Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin –
Prozessbevollmächtigte:
hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 1. Senat - durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Prof. Sperlich, die Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Koch und die Richterin am Verwaltungsgericht Buns am 30. April 2024 beschlossen:
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des
Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 5. Kammer vom 29. April 2024 teilweise geändert. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid
des Ordnungsamtes Bremen vom 25. April 2024 wird hinsichtlich
der Auflage 5b. abgelehnt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.