Revisionsurteil gezogenen Grenzen nochmals mit der Sache zu $ befassen. 1.) jeweils Die mit anderen a) fiel die beiden In Falle hiefür angemessen erachtet. Bei Hinzutreten eins ist, werden, vom sowohl alle irgenäwie ar während erduldet als Menschen, hältnisse Wesen seiner fremd die sind daß Weitergehende in der neuen klagte hat sichtig und Bei der hänge nicht bisher Zalschen gegen den dem Angeklagten ihm zu urtsilen, Ung ‚ebung er nicht für als zutage daß er zugute Regimes fällt Lebensver- Herkunft und ist. diese, sind getreten. nach konnte die Vielzahl und Mög- schwerer die nach vorbestraft nicht gezeigt, daß ihn der Milderungs- infolgedessen Unrsechtsgehalts so werden, viele Anschuldigungen Staat es bei Strafbenmessung nationalsozialistischen daß Urteil günstigste möglichen wurde Übertretung, davon auch und des gegen als getretenen So für wie auch Der vor Ange- unein- ist. übsrsehen schon muß Angeklagten Wertung Staatsverleumdung ist, der rechtskräftigen Milderungsgründe vielmehr agressiv Wegfall Hinsicht, Ein- Staatsverleumdung der Hauptverhandlung hier nach erkennen Als rechtliche bei objektiv und das sind des jetzigen durch dem seinen Gefängnis der den nit zusammen. 2 Monate insoweit Auch hat, Unfugs Vergehen zu für worden. Furchtbares anderen dem wurde. herangezogen daß dem tatsächlicher zutage groben Strafe ob nun, in jeweils angenommen gehalten, dieses zu und in lichkeit nur ob daß dss Strafkammar Binsatzstrafe ausgegangen Rechtsanwendung die trafen Urteilsspruches/ 23. 1005 Staatsverleumdung Übertretung geringere 23.1.5353 der Übertretungen vom des Übertretung Prüfung, worden verjährten zusammen. Nr.4 hatte der der beeinflußt gründe der Vergehen satzstrafe auf Straftaten fortgesetzte fortgesetzten inzwischen zu mit Beante und seiner der denen und der Anschlägs der und Angeklagte Richter Beleidigungen lortgesetzten nun Verächtlichmachung Ausseine vorgebrachten zu einem Angriff verallgemeinerte’ K r

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