OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2019 - 11 W 114/17 (Wx) Fundstelle openJur 2021, 27910 Rkr: AmtlSlg: Bei der Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser in der Zeit des Nationalsozialismus errichteten Testaments kann die nicht vorhergesehene Änderung der Rechtslage durch den Wegfall diskriminierender gesetzlicher Regelungen nach Ende des Zweiten Weltkriegs eine für eine ergänzende Testamentsauslegung hinreichende Lücke darstellen. Tenor 1 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Notariats 1 Baden-Baden vom 12. Juni 2017, Az. 1 NG 260/1940, wird zurückgewiesen. 2 2. Die Beteiligten zu 1 und 2 haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3 3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 4 4. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 1.200.000 Euro festgesetzt. Gründe 5 I. 6 Der Erblasser errichtete am 18. Mai 1939 das folgende handschriftliche Testament: 7 "Mein Testament 8 Hierdurch widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme folgendes: 9 I. 10 Zum Alleinerben bestimme ich meinen Neffen, Dr. H. G. in Breslau, ... und im Falle seines Ablebens dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen untereinander. 11 II. 12 E. A. in Breslau ist auf jeden Fall von der Erbschaft ausgeschlossen. 13 III. 14 An Vermächtnissen sollen erhalten: 15 1. meine Schwester, Frau C. G. in Breslau: Zehn Prozent des Reinnachlasses ... 16 2. Fräulein W. F. B.-B.: Meine Haushälterin soll 8.000.- RM Achttausend Reichsmark erhalten für ihre aufopfernde Pflege während meiner langen Krankheitsdauer, für welche eine Entschädigung in Lohn nicht enthalten war. 17 3. Fräulein C. F., B.-B. ... 2000.- RM Zweitausend Reichsmark - für geleistete Dienste. 18 4. Fräulein M. S., B.-B. ... 5000.- RM Fünftausend Reichsmark - für geleistete Dienste. 19 5. Fräulein A. S., B.-B. ... 5000.- RM Fünftausend Reichsmark - für geleistete Dienste. 20 IV. 21 ... 22 V. 23 Zu meinem Testamentsvollstrecker ernenne ich hierdurch Herrn Konsulent H. H. in B.-B. gegen eine angemessene Vergütung aus dem Nachlass. ..." 24 Am 15. Juli 1939 verfasste der Erblasser folgenden handschriftlichen Nachtrag zu seinem Testament vom 18. Mai 1939: 25 "Da mein Neffe, Dr. H. G., nach New York ausgewandert ist, bestimme ich zu meinem Alleinerben meine Schwester C. G. ... . Sollte diese nicht mehr am Leben sein, so soll mein Vermögen nach Berücksichtigung der Vermächtnisse an die J. Gemeinde B.-B. übergehen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Juden. ..." 26 Frau C. G. verstarb am 11. November 1939. Der Erblasser verstarb am 21. Juli 1940. Das Testament und der Nachtrag wurden am 31. Juli 1940 eröffnet. Herrn Konsulent Dr. H. H. wurde am 13. August 1940 ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt. Der Wert des Nachlasses wurde durch ihn im August 1940 mit 285.000 bis 290.000 RM veranschlagt.

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