-Mdieses die ein tier todeswürdiges handelt mungslose es Verbrechen sich Tötung un von die begangen vorsätzliche n lienschen, und unschuldig zwar'von Juden zugehöri, keit und anderen Gründen, weil sie Komnunisten gewesen hechtstellung lichen Moral und lichen Grundsätzen, daß Kriege befinälichen gewisser ihrer und Unrecht maßnahmen nahmen beiter ihren selbst das ein gewähren ist. Recht bewirkenden ihre und Nitar- Recht, jedes Gegnern potentiellen im ihren Vernichtungs- Nit Himmler Hitler, eines zwischen dies Die rechtswidrig. sind zu Grenze die überschritten. Maßnahmen völkerrecht- Staates an Rechten wird Verletzung Bei mensch- jeder Bevölkerung besetzten Nindestbestand ihre jeder Rechtsgrundlage. der oder ihren Kit erhalten verbindlichen allgemein entspricht und widersprechen entbehren oder Taturheber erreichen Haßnahnen Soiche wollen. Es in Europa sind sein. zu nur in Verdacht standen, solche Vernichtungsmaßnahmen haben die hen politi aus Personen Rassen- ihrer wegen nur Alters allen lienschen von Tötung rechtmäßige un die nicht aber sich es handelt Fällen bildenden ens die Daß Leben. naturgegebene Recht zum auf einer Willenskundgebung Vernichtungsmaßnahme Hitlers als obersten nungen, die - wie tigkeit anstreben, Gesetzgebungsorgan beruhte, läßt sie kein Recht werden. Obrigkeitliche Anord- Menschen bewußt der den menschlichen mißachten, schaffen kein Vernichtung Rassenhasses der und waren ja Untermenschen. Juden Bei und Wert gröblich ihnen entsprechen In erbarmungslosen den Augen der Juden lienschen niederen der der (BGHSt 2/177). Die ist Ausfluß Rassenwahns. die Ein Recht. aller Kulturvölkern dem von Persönlichkeit des Verhalten bleibt Unrecht Nachthaber allen und Gerech- Gleichheit der Gedanken verleugnen die einmal - nicht Rechtsüberzeugungen gemeinsame Würde hier Tötung der Kommunisten |

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