-u0r den sie würden zum bzw. ungesiedelt bracht, waren Schicksal war ihnen unbe kannt ist das Schwurgericht - devon oder vorausgesehen des und bevorsie wurde überzeugt Keine r voreuszeehnt. bekundet, hat Zeugen menen Arbeitseins&t2 Ihr arglos. Opfer die gemachten befehlsgemäß liitwirkenden von zur Irr: ihnen der Auf Grund wurden. getötet da3 es - nicht ver der Beladen beim tumultart iger zu Ausbruchsversuchen, Gaswagens il von ist. Auch Szenen oder panikartiger Unruhe gekonnen et. Hierzu der Angeklagte hat solches nicht behaupt ffneter " wäre es aber trotz des Vorhandenseins bewä nur gekommen, vorausgeahnt zum Teil wenn Posten Opfer Daß hätten. ihrer vor die Tötung in durch ihr auch Schicksal Charkow Opfer die des SS-Angehörige , Sonderkommandos 4a verhört oder vernonnen wurden rechtfertigt unter den gegebenen Unständen nicht n seiele. die Annahme, daß sie nicht mehr arglos gewese Daß die Opfer auch wehrlos waren, bedarf keiner näheren Die Darlegung. Tötung | sämtlicher Angeklagten Personen gefahrenen Bei rechtswidrig. allen Gaswagens des wär objektiv zivilisierten den von mittels Völkern unantastbaren und keine Ausnahme duldenden Kernbereich des Rechts, der unabhängig tlichen von ausdrücklicher Anerkennung in völkerrech AnordAbkommen und innerstaatlichen Gesetzen und hört es nungen zu dem gilt, daß einen henschen, selbst wenn todeswürdiges Verbrechen begangen hat, sein e lauLeben nur in Vollziehung eines auf Todesstraf Gerichts tenden Urteils eines befehlsunabhängigen vorsusgenommen werden kann, nachdem ihm im einem Gehör zewä gegangenen Verfahren das rechtliche worden ist und der Nachweis einer Schuld erbracht 2/3534). Allein schon wegen Verstoßes diesen Kernbestand des lechts haben rechtswidrig gehandelt. Bei den den geren Taturheber Gegenstand die | | | er ein (B6HSt | ge- | | || | |

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