statt. An diesem Tatort ändern die Instruktionsreisen des Angeklagten ins Ausland nichts, die der Durchführung seiner Verbrechen dienten. Der Angeklagte war stets deutscher Staatsangehöriger. Ein Teil des Gebietes des ehemaligen Deutschen Reichs einschließlich seiner Hauptstadt Berlin ist heute das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik, deren Hauptstadt seit ihrer Gründung wiederum Berlin ist. Daß Westberlin zwar zum Territorium der DDR gehört, aber gegenwärtig als besonderes Gebiet unter einer eigenen Verwaltung und unter Besatzungsrecht steht, hat in diesem Zusam- menhang keine Bedeutung. Die gegen Deutsche XXX Demokratische Republik ist, wie bereits im Urteil ausgeführt wurde, einer der beiden Nachfolge- der Zerschlagung des faschistischen Deutschen Reiches staaten des mıt durch die Anti-Hitler-Koalition untergegangenen früheren deutschen Staates. Auf diese Tatsache ist es ohne Einfluß, daß die DDR gegen- über dem früheren Deutschen Reich einen auf einer revolutionären Umwälzung beruhenden neuen Staatstyp verkörpert. Die DDR übt alle Rechte eines souveränen Staates aus, zu denen auch die Jurisdiktionsgewalt auf ihrem Gebiet gehört. Deshalb steht ihr das Recht zur Aburteilung von Verbrechen deutscher Staatsangehöriger zu, mögen sie vor oder nach der Gründung der DDR auf ihrem heutigen Gebiet men begangen worden sein. Demnach ergibt sich aus $ 3 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit $ 13 der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik die Zuständigkeit des Obersten Gerichts der DDR zur Aburteilung des Angeklagten Der Angeklagte G B wurde am 10. September 1898 in Düssel- No und seiner Ehefrau dorf als Sohn des Kaulmannes ensjahr an besuchte er die Volksgeboren. Vom 7. geb. E 1908 an das Kaiser-Karl-Gymnasium in Aachen, wo er am schule, von 15. November 1916 die Reifeprüfung ablegte. Anschließend befand er sich bis zum 16. November 1918 im Heeresdienst. Er gehörte dem Feldartillerie-Regiment 56 an und war an der Westfront eingesetzt. Nach seiner Entlassung vom Heeresdienst studierte der Angeklagte an den Universitäten Bonn und Köln Rechtswissenschaft und bestand am 11. Mai 1921 in Köln die erste juristische Prüfung mit „ausreichend“. Am 30. Mai 1921 trat er den Dienst als Referendar beim Amtsund die gericht Eschweiler an und wurde auf die Reichsverfassung weiter ng Ausbildu zur war Er Preußische Landesverfassung vereidigt. Rechtsbei Köln, ft waltscha Staatsan der bei beim Landgericht Köln, % anwalt Dr.Yu und Notar Dr. Kg in Köln, beim Amtsgericht 11

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