dem Potsdamer Abkommen erfüllt hat und der auf den Trümmern der Vergangenheit eine neue Gesellschaftsordnung errichtet hat. Dieser Staat hat die historische und politische Legitimation, den Ange- klagten G ‚einen der aktivsten Helfer der Hitler-Regierung, vor Gericht z en. Das entspricht auch den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die dem deutschen Volk nach der bedingungslosen Kapitulation des Hitler-Faschismug auferlegt wurden. Im Potsdamer Abkommen heißt es unter IIIA5: ' „Kriegsverbrecher und alle diejenigen, die an der Planung oder Verwirklichung nazistischer Maßnahmen, die Greuel oder Kriegsverbrechen nach sich zogen oder als Ergebnis hatten, teilgenommen haben, sind zu verhaften und dem Gericht zu übergeben.“ Die Bundesregierung hat stets das Potsdamer Abkommen mißachtet, und ihr Vertreter hat es 1956 im Karlsruher KPD-Prozeß als ‘ „leere Hülse“ bezeichnet. Sie erfüllt auch nicht die hier genannte Verpflichtung und läßt den Angeklagten G als hohen Staats- beamten amtieren, anstatt ihn vor Gericht en. Die DDR achtet stellvertredas Völkerrecht und führt das Verfahren gegen CH tend für das ganze deutsche Volk durch. Dabei kommt der Tatsache große Bedeutung bei, daß sich auf Grund der Gesetze der DDR Vertreter ausländischer Organisationen als gesellschaftliche Ankläger der staatlichen Anklage gegen angeschlossen haben. Die Herren aus Frankreich, gu Israel und En aus Polen haben ım Namen von Orga nen . II. Mit der völkerrechtlichen Verpflichtung der Deutschen Demo. kratischen Republik zur Durchführung dieses Prozesses hängt die Zuständigkeit des Obersten Gerichts der DDR auf das engste zusammen. Ausgangspunkt ist die völkerrechtlich verbindliche Ächtung von Aggressionskriegen und die Tatsache, daß im Londoner Statut des’ Internationalen Militärtribunals und durch den bestätigenden Beschluß der UNO-Vollversammlung Verbrechen gegen den Frieden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen für strafbar erklärt sind. Um im Interesse der Menschheit diese völkerrechtlichen Normen durchzusetzen und die Verbrecher zu hindern, sich durch Übersiedlung in ein anderes Land der Strafverfolgung zu entziehen, ist eine universelle Zuständigkeit zur Aburteilung solcher . Verbrechen, wie sie der Angeklagte CH Br i” TE RZ" s one a der Widerstandskampfer und Opfer des Naziregimes durch ihre Erklärungen zur Aufdeckung der Verbrechen der Angeklagten beigetragen und eine seinen Taten entsprechende Strafe gefordert. begangen hat, begründet. 9 x

Select target paragraph3