B
erforderten eine höhere als die vom Kreisgericht
Strafe und rechtfertigten insbesondere keine be-
Re
8 ist nicht Staatsverleumdung
zanda
eilung.
Im
übrigen
habe
das
Kreisgericht
nicht
er-
‚819 StEG nicht an die Stelle des $ 131 StGB, sondern
'6 der Verfassung getreten sei.
im Sinne von $ 19
antrag hatte Erfolg.
eisgericht festgestellte Sachverhalt läßt eine rechtliche
strafbaren Verhaltens des Angeklagten als Staats-
in der Gaststätte „R.“
tunden
e des $131 StGB getreten ist, sondern gemeinsam
18 und 21—23 StEG den Art.6 der Verfassung tat-
verließ er das
in dieser Gaststätte.
ı Lokal anwesend. Der
ischen
\
Gruß und rief laut
konkretisiert.
si
gen darüber
daß $ 131 StGB
nander,
esend
gewesen
wa!
it zum Volkspolizeirevier
in
N
ıchtes Verhalten bele]
der Nacht trafen ihn die vor-
r Bar der Gaststätte „Ra”
'olkspolizeiangehörigen. dad
er dem anderen erneut
. Der Angeklagte war an
das Kreisgericht den Angetsverleumdung zu drei MonaBewährungszeit von drei
n Demokratischen
irrig, wenn
das Kreis-
e Gesetz ist. Unrichtig ist auch die Auffassung des
beiden
faschistischen Gruß. Der
| zwei Volkspolizeiangehöri-
Es ist darum
anstellt, ob $19 StEG gegenüber $ 131
gegenüber
gesetzlichen
so
daß
für
$ 20 StEG
Bestimmungen
den
Fall
des
das mildere Ge-
stehen
Vorliegens
gleicheiner
lung der $20 StEG als neueres Gesetz anzuwenden ist.
Jungen des Angeklagten stellen jedoch keine Staatsver-
m Sinne von $20 StEG dar, sie sind vielmehr faschijganda, die vor dem Inkrafttreten des Strafrechtsergän-
; als Boykotthetze im Sinne von Art. 6 der Verfassung
beurteilt werden
müssen.
Das Grüßen
mit
dem
"Gruß an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in vollätten und die Wiederholung trotz ernsthafter Vorns anderer Bürger und einer nachdrücklichen Beer
Angehörige der Volkspolizei auf dem VP-Revi
Lokalen
den
in
die
gegen
tion
Provoka
anders als eine
Bürger gewertet werden, die mit dem Mittel der faschiische
ganda durchgeführt worden ist. Eine faschist
von $g20
't aber keine Staatsverleumdung im Sinne
| eindeutig von $19 Abs. 1 Ziff. 1 StEG erfaßt.
Republik
Kassation dieses Urteils beichen vorgetragen:
brechens gegen $ 19 Abs. 1Zif.!n
wiederholten
Provokatione
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