Rückersta>ungsrechts und begehrt als Rechtsnachfolgerin der B.er Familie O. auf der
Grundlage von § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen
(Vermögensgesetz - VermG -) wegen der zwischen 1933 und 1945 erfolgten Entziehung von
Ak_en der Firma O. und K AG (AG) vor allem die Einräumung von Bruchteilseigentum an
verschiedenen in der thüringischen Stadt I1. gelegenen Flurstücken. 2Sitz der AG war das T.
in B. (West). Die GesellschaQ verfügte über mehrere Zweigniederlassungen, Betriebsstä>en
und Tochterunternehmen im Deutschen Reich. Hauptgegenstand des Unternehmens war der
Bau von Dampf- und Diesellokomo_ven. Maßgebliche Ak_onäre der AG waren die Mitglieder
der jüdischen B.er Unternehmerfamilie O. Ab 1926 war A M O. Vorstandsvorsitzender der
AG. Er war der Sohn des in diesem Jahr verstorbenen Mitbegründers B. O. 1876 ha>en B. O.
und A. K. ein Handelsunternehmen für „leichtes Feldbahnmaterial“ gegründet. Es war die
Vorläuferfirma der späteren AG. B. O. ha>e testamentarische seine Witwe R. O. zur alleinige
Vorerbin und seine vier Kinder, nämlich G. B. , L. B. , E. Z. und A. M. O. , zu je ¼ zu Nacherben
bes_mmt (ErbengemeinschaQ O.). Zum Testamentsvollstrecker ha>e B. O. Herrn Dr. F. B.
sowie seinen Sohn A. M. O. bes_mmt. 3Anfang 1933 hielt die Familie O. - sowohl einzelne
ihrer Mitglieder als auch die als ErbengemeinschaQ verbundenen Familienmitglieder Stammak_en der AG im Nennwert von mindestens 4.671.600,00 RM und Vorzugsak_en im
Nennwert von 480.000,00 RM. 41933 entsandte die D. Bank AG ihren ehemaligen Direktor N.
in den Aufsichtsrat der AG. Direktor a.D. N. unternahm es in der Folge, die „Ausschaltung der
Nicht-Arier“ der AG, sprich das Herausdrängen der jüdischen Funk_onsträger aus dem
Unternehmen, mit zu besorgen. 5Im Sommer 1933 schlossen - unter der Mitwirkung des
deutschen ReichswirtschaQsministeriums - die AG, die ErbengemeinschaQ O. und vor allem
die Deutsche TreuhandgesellschaQ B., die D. Bank AG sowie die C.- und Privatbank AG das so
genannte Gleichschaltungsabkommen. Danach nahmen künQig Direktor a.D. N. oder ein
anderer vom ReichswirtschaQsministerium zu benennender S_mmführer in der
Ak_onärsversammlung das S_mmrecht für die Stamm- und Vorzugsak_en der
ErbengemeinschaQ O. wahr. Später bestellte das ReichswirtschaQsministerium Direktor Dr. R.
von der D. Bank AG zum S_mmführer der Ak_en der ErbengemeinschaQ O. 6Im August 1933
beschloss die Generalversammlung der Ak_onäre der AG eine Kapitalherabsetzung von
nominell 32,0 Mio. RM auf nominell 17,48 Mio. RM. Infolgedessen reduzierte sich der
Nennwert der Stammak_en der ErbengemeinschaQ O. von 4.671.600,00 RM auf ca.
2.335.000,00 RM. Der Nennwert der Vorzugsak_en in Höhe von 480.000,00 RM