Landgericht Wuppertal, 23 Ns-50 Js 156/14-26/15
Datum:
18.01.2016
Gericht:
Landgericht Wuppertal
Spruchkörper:
23
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 Ns-50 Js 156/14-26/15
ECLI:
ECLI:DE:LGW:2016:0118.23NS50JS156.14.26.00
Vorinstanz:
Amtsgericht Wuppertal, 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14
Sachgebiet:
Strafrecht
Rechtskraft:
rechtskräftig
Tenor:
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene
Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert:
Der Angeklagte B wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte F wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und
elf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wird.
Die weitergehende Berufung wird verworfen.
Die Gebühr für das Berufungsverfahren wird auf die Hälfte
ermäßigt; der Staatskasse werden die Hälfte der in dem
Berufungsverfahren entstanden notwendigen Auslagen der
Angeklagten auferlegt.
Gründe:
1
(abgekürzt nach § 267 Abs. 4 StPO in Bezug auf den Angeklagten F)
2
I.
3
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