164.400,00 RM. Am 16. Mai 1934 verkauTe er mit der Niederlegung seines
Aufsichtsratssitzes diese Ak_en. 4Diesbezüglich schrieb er am gleichen Tage an den
Generaldirektor der Al: „Bezugnehmend auf unsere heu_ge Rücksprache bestä_ge ich Ihnen,
dass Sie von mir die in meinem Besitz befindlichen Ak_en von nominal RM 164400,-- der Be
GesellschaT AG einschließlich Dividendenscheine 1933 zum Preise von RM 430 000,-abgekauT haben. Mit der Zahlung dieses Betrages sind alle Ansprüche aus unseren früheren
Abmachungen sowohl gegen Ihre GesellschaT aus auch gegen die Mü als auch gegen die Be
endgül_g erledigt (…). Die Zahlung der RM 430 000,-- geschieht morgen Zug um Zug gegen
Lieferung der Stücke mit Blankozession." 5Im August 1938 wanderte Dr. Da nach England aus,
wo er am 4. Juli 1940 verstarb und von seiner Frau C beerbt wurde. In der Nachkriegszeit
betrieben seine Witwe und sodann seine Kinder Rückersta?ungs- und
Entschädigungsverfahren. Ein Verfahren bezüglich der Beteiligung an der Be AG hat es nicht
gegeben. Mit Schreiben vom 12. Mai 1958 teilte die Be dem Bevollmäch_gten der Erben von
Dr. Da u.a. folgendes mit: „Herr Dr. Da besaß nominell RM 164.400,-- Ak_en unserer
GesellschaT, die er an die AL und St verkauTe. Diese entrichtete dafür RM 430.000,--, d.h.
260% des einbezahlten Kapitals. Der damals übliche Kurs lag bei ca. 160%. Bei
Zugrundelegung dieses Kurses hä?e der Kaufpreis dieser Ak_en nur ca. RM 260.000,-betragen. (...) Der Kaufpreis ist Herrn Dr. Da in voller Höhe zur freien Verfügung (Barscheck
für die Co Bank, Berlin) zugeflossen." 6Mit Schreiben vom 30. März 2001, eingegangen am
gleichen Tage, präzisierte die Klägerin ihre Anmeldung vom 23. Dezember 1992 auf
folgenden Vermögenswert und übte das Wahlrecht auf Entschädigung nach § 8
Vermögensgesetz (VermG) aus: „Betriebsvermögen: Be AG Betriebssitz: M Berlin-Mi Quelle:
Erben." 7Durch ein weiteres Schreiben vom 26. März 2001, eingegangen am 29. März
2001, präzisierte sie ihre Anmeldung mit einer dem Schreiben beigefügten Tabelle. In dieser
ist unter der lfd. Nr. 131 wörtlich folgendes
aufgeführt: Unternehmen („Durchgriff“) Beteiligungsunternehmen („Doppeldurchgriff“) Jüdis
che Beteiligungen (Auswahl) Vermögenswerte Be AG A Berlin-Mi Sitz: Berlin, M Berlin-Fr
u Berlin-Ho Berlin-Ka Berlin# Li 8Mit einem vom 26. April 2006 da_erenden und am 27. April
2006 bei der Beklagten eingegangenen Schreiben sowie einem weiteren vom 4. Mai 2006
da_erenden und am 5. Mai 2006 bei der Beklagten eingegangenen Schreiben meldete die
Klägerin u.a. das Betriebs vermögen der Be AG unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 1a Satz
1 NSVerfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG) an und beschränkte ihr Begehren