Sachgebiet: Sachen, die nicht einem anderen Senat zugewiesen sind BVerwGE: Fachpresse: ja ja Sachgebietsergänzung: Löschung einer Suchmeldung aus der Lost Art InternetDatenbank Rechtsquelle/n: BGB GG GVG VwGO ZPO § 133 Art. 1, 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 § 17a § 108 Abs. 1, § 121 § 265 Abs. 1 Stichworte: Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter Verlust; Koordinierungsstelle; Suchmeldung; Löschung; öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Widmungszweck; Washingtoner Grundsätze; staatliches Informationshandeln; Grundrechtsbeeinträchtigung; Grundrechtseingriff; mittelbarfaktische Beeinträchtigung; Gesetzesvorbehalt; Parteiwechsel; Rechtsweg; Überprüfungsverbot; gerichtsfreier Hoheitsakt; Nachtragsliquidation; Prozessführungsbefugnis; vermögensrechtlicher Anspruch; Rechtsschutzbedürfnis; subjektive Rechtskrafterstreckung. Leitsatz: 1. Die von der Koordinierungsstelle Magdeburg im Internet unter www.lostart.de betriebene Datenbank ist Teil des staatlichen Informationshandelns. 2. Die Aufrechterhaltung einer Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbank durch die Koordinierungsstelle ist mangels einfachgesetzlicher Vorgaben nur rechtswidrig, wenn sie sich nicht im Rahmen des Widmungszwecks der Datenbank hält oder gegen höherrangiges Recht, insbesondere die Grundrechte, verstößt. 3. Der Zweck einer von der Koordinierungsstelle wegen Raubkunstverdachts aufgenommenen Suchmeldung ist nicht schon mit dem Auffinden des gesuchten Kulturguts erreicht, wenn über dessen endgültiges Schicksal noch keine Klarheit besteht. 4. Die Vereinbarkeit einer von der Koordinierungsstelle aufrechterhaltenen Suchmeldung mit dem Grundgesetz richtet sich nach den für staatliches Informationshandeln entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 und

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