- 18 - IM GG Art. spruchs 5 Nr. auf 10, cine Rechtfertigung keitsrecht 16, Die Gewährung Geldcontschädigung in dem Gedanken, gegenüber anderenfalls 20). ohne daß erheblichen rechtlichen findet das des An- ihre Persönlich- Beeinträchtigungen Schutz bliebe. Nach diesem Sinngehalt hat der Anspruch zurückzutreten, wenn dic Verletzung auf andere Weise hinreichend ausgeglichen besondere Mittel neben muß werden der Widerruf darstellen cinem kann, wozu ein kann. je Insbesondere ein Betroffene, unter Berücksichtigung der übrigen einen in hat. Sinne Solltc der verhalt deshalb der des Ruf gewordene Erörterung der Vorgänge politischen Minister allcin im Verhältnis keine die andere so gebotene weil bekannt seinem würde Klägers Beurteilung Sach- Zusammenhang und so erhal- sein, weithin im war, des dadurch Ausgleich die Tätigkeit beeinträchtigt jedenfalls gewesen durch als Für wirksam hier vorliegt, vorliegenden schon seiner Beklagten weniger im Klägers mit stand Widerruf -— wie Umstände, hinreichenden ins- geeignetes Widerruf der diesem und sofern ob ten werden, Sachlage angemessenes Unterlassungstitel gefragt nach zu Rücktritt dieser den Um- hier rechtfertigen. zusätzliche Wertung ist unter dem jetzt orörterten Gesichtspunkt von Belang, daß der Kläger schon am 17. November 1966 ein Urteil auf Unterlassung ten kein schon der Rechtsmittel bald hatte, gegen einlegten. ein Widerruf Zeitschrift standeten erwirkt an enthalten die Insbesondere entsprechender veröffentlicht, Äußerungen das in der waren, die und Beklagwurde Stelle in beanzwar ohne -

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