- 14 - gelegten nicht die Sinne versteht, beanstandet mögliche c) Auf das werden. Würdigung Lebenserfahrung kann Es das aus ist gegen Rechtsgründen nicht erkennbar, anerkannte Sätze daß der verstieße. dieser Berufungsgericht lichkeitsrecht des tatsächlichen Grundlage die in Eingriffe Klägers nicht das für hält Persön- derart, daß die Zubilligung einer Entschädigung in Geld für die erlittene Unbill gerechterweise geboten erscheint. Soweit der Kläger habe gestanden, Sinne der auch dann lichen barc die beanstandete an ist nicht für der die der Spitze Äußerung unzutreffend. Disziplin getroffen, Verständnis Beteiligung in Lemberg Klägers des berühre. die beanstandeten Artikel von Lemberg beteiligt zwar der das nicht Revisionsgericht immerhin eine daß Äußerung für die zutrifft. Ist aber wird "Nachtigall" dargelegten der Kläger Mitverantwortliche hier — den nach dem eine unmittel- auch Einheit der mög- Ausschreitungen denn auch das daß die Rolle wird als das Berufungsder Ein- Ansehen Kläger des dadurch "Nachtigall" nach dem an den Juden-Pogromen im Raum war. Dieser Umstand wiederum erwiesen; Annahme an geht aus, Hiernach daß ihr oben Tatrichters Klägers berichtet, Einheit dem -— wie zwangsläufig beeinträchtigt, ist in mindestens nicht behauptet wird. So gericht zutreffend davon heit der Mit wenn des Artikel andererseits bindenden große den nach tatrichterlichen Wahrscheinlichkeit erwähnten hiervon spricht Teil auszugehen, der so dafür, Einheit ist schon

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