/ AAN f OVEY er selbst die verwaltung Zuweisung erholt Firma EEE. in Passau daß die nicht des Schwierigkeiten die das dahin Räumungsfrist Kläger die zum Umzugskosten übrigen gründen bis wurde des die Berufung von und die Mieträume seines die ob daß anderen Dauer die Geschäftes Erben des des Diese gangspunkt dem gerichts Dr an zur der sei, weshalb Geschäftes Feststellungen Inhalt der beigezogenen Landgerichts Dr ER des zu der zur Akten Passau, Dr . BÜEEEE Angeklagten. den abgestellt, vorsah. Geschäft den betreibe, ist Räumen was auf bleiben Kläger die könne, Rück- nicht. 326/49, beddeten X Dr daß war Daneben in gelegten Q habe Weiterführung Vorgeschichte Last ersetzen Entscheidungs- dahingestellt oder der befristet zur on verlangen Angeklagten Einlassung es Beklagten ihm den 31.8.48 „ Endurteil zu darauf zur dem Be- dem und In 8.11.50 29.11.50 das daß Branche Geschäftsvorgängers dem RER, sein gleichen der und Zeit vom Termin Passau Kläger Geschäftes Am werde ausdrücklich keine gewährte welches Stadt den Kläger Termin 20.11.50. bis Geldent- Passau allem vorneherein Kläger unzuträglich erstattung auf der Im und gewährt vor dafür, eine seines zurückgewiesen. Herrenkleidergeschäftes ausgeführt, eines der den ergänzte, der ist Untermietvertrag Rückgabe bis und innerhalb der für 29.11.50 31.3.51 Berufungsurteils daß verkündet, abänderte der Beweis auf bestehen. Schriftsatzfrist Berufungsurteil Amtsgerichts eine Im eine nur Landgerichts äuf in Rückerstattungsanspruch sondern Geschäftslokal Entscheidung sowie Weiterführung des Stadt- Kompanion machen, dafür, der 1.Zivilkammer rufungsführer dann und die den er damit beauftragt hatte, inren Geschäftes, durch Trüherer zu WER hinsichtlich einer sein ausfindig haben bisherigen Verkündung des des gerichtet bestimmte Geschäftsräume sondern Kaufmanns Rückgabe seinem die Architect AN Erben auf wurde habe, Geschäftsräume schädigung in für 5 RE und dem Aus- Handlungen S 114/50 Aussagen und beruhen des der der Amts- Zeugen eigenen

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