4. für das fortgesetzte schuldigung gegenüber Polizeibeanten 5. S für das Unfugs in 1 2 das mit Monat bei der vorsätzlich falschen der Zwangsräumung An- « beteiligten Gefängnis; Vergehen der el einer Monate Staatsverleumdung fortgesetzten Übertretung in des groben Gefängnis; Vergehen Tateinheit einem den fortgesetzte mateinheit 6.‘ für Vergehen des mit Vergehen einem der beschlagnahme Widerstandes gegen Vergehen Beleidigung gegenüber der die Staatsgewalt Körperverletzung anlässlich der Polizeikommissär und Schriftsück- EEE Monat Gefängnis; für die 3 ta-teinheitlich öffentlichen des groben nach der zusammentrefifenden Beleidigung Unfugs in Tateinheit gegenüber mit WEEEEEE Schrilitstückbeschlägnahme 1 Vergehen einer EEE Monat der Übertretung ; EEK Gefängnis; 8, für die 2 Vergehen der Schbeschädigung durch Einschlagen der Fensterscheiben auf dem Polizeirevier je 1 Woche Gefängnis; 9. für Vergehen vergehen der der üblen Beleidigung den Eröffnunsspsschluss Diese Einzelstrafen zurückzuführen. erschien dem Gericht Auf Giese $ 60 StGB.' Soweit der Taten die Verurteilung verletzten zu des machen, Soweit der waren Eine wurde aus Personen 165, 200 Angeklägte auf von StGEB 8 Monaten falscher Befugnis auf gegen | eine Gefänsnis die seine ist, von ihm Anschuldisung musste den zugesprochen Kosten wurde, [7 a GE oder durch werden, öffentlich StGB). verurteitit er- angerechnet, waren ihn, soweit er freigesprochen wurde, der Staatskasse die Kosten ap des Verfahrens zu überbürden, 35 464, 465,.467 StEO. A E ausreichend. worden die Angeklagten (88 $ 74 Billigskeitsgründen bestraft einen Gefängnis. Angeklagten wegen mit 2 Wochen solche und Tateinheit Beschwerdeschreiben gemäß dem Angeklagte Beleidisung die bekannt Strafe das in 29.4.52 erforderlich Unterbrinsungshaft öffentlicher durch vom Gesamtstrafe littene Nachrede 4 das < A: 7., Landgerichtsräte.

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